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Entlastungsbetrag

Was bedeutet der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zu Leistungen der häuslichen Pflege bzw. der teilstationären Pflege in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag kann für folgende Themen zweckgebunden eingesetzt werden:

  • Für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende
  • Zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags
  • Zur Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von
    • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
    • Leistungen der Kurzzeitpflege,
    • Pflegesachleistungen, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
    • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a Sozialgesetzbuch Elftes Buch

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben Sie, wenn Ihnen mindestens der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag?

Sie können monatlich einen Betrag in Höhe von 131,00 Euro in Anspruch nehmen. Zur Finanzierung können bis zu 40 % des Anspruchs der Pflegesachleistung umgewandelt oder der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Sie zahlen Ihre Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei uns ein.

Sofern Sie in einem Monat keine Leistungen dieser Art in Anspruch genommen haben oder ggf. nur einen teilweisen Betrag erstattet bekommen haben, verfällt der restliche Betrag zunächst nicht. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag, den Sie am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht haben, auf das nächste Kalenderhalbjahr zu übertragen. Das bedeutet, dass Sie den offenen Betrag bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen können.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.