BKK exklusiv

PIN und PUK

Sie benötigen zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) oder der E-Rezept App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK)* und eine PIN. Haben Sie bereits eine PIN beantragt, aber nach Ablauf von 3 Wochen nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an über das Kontaktformular www.bkkexklusiv.de/Kontakt unter Angabe des Stichworts PIN direkt an die BKK exklusiv oder rufen uns an unter 05132/5001-0.

Wie erhalte ich eine PIN?

Um sicherzustellen, dass nur Sie oder von Ihnen berechtigte Personen Zugriff auf Ihre Daten haben, muss Ihnen entweder die Gesundheitskarte oder der PIN-Brief sicher zugestellt sein.

Sie können den Nachweis über die sichere Zustellung persönlich in einer unserer Geschäftsstelle unter Vorlage Ihres Personalausweises und der elektronischen Gesundheitskarte erbringen. Auch über die elektronische Patientenakte ePA kann ein Nachweis erfolgen. Hier ist eine Identifikation über PostIdent (in der App oder persönlich in der Postfiliale) eingebunden.

Alternativ kann eine sichere Zustellung des PIN-Briefes über die Post erfolgen. Hierbei prüft der Postzusteller Ihre Identität und den Besitz der elektronischen Gesundheitskarte und übergibt Ihnen persönlich den PIN-Brief.

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* Sie erkennen, dass Sie eine entsprechende eGK haben an diesem Symbol (Icon einblenden). Für Karten ohne dieses Symbol wird die Funktion nicht unterstützt. Sie können aber eine neue eGK mit NFC-Funktion beantragen über unseren Lichtbildservice.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.