Wenn Sie an Ihren bevorstehenden Urlaub denken, fallen Ihnen sicherlich viele schöne Dinge ein. Doch leider kommt es in seltenen Fällen auch mal vor, dass man im Urlaub erkrankt. Daher empfehlen wir Ihnen bei Ihren Vorbereitungen für Ihren Urlaub, auch an die Absicherung des Krankheitsfalles im Ausland zu denken.
Für Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz reicht es grundsätzlich aus, wenn Sie einfach die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitnehmen. Auf der Rückseite der eGK ist die sogenannte EHIG (Europäische Krankenversicherungskarte) abgedruckt.
Für bestimmte Länder gibt es nach wie vor Auslandskrankenscheine, die die behandelnden Vertragsärzte verlangen, um über die gesetzliche Krankenversicherung des jeweiligen Abkommensstaates abrechnen zu können. Diese Länder sind:
Unabhängig von der Möglichkeit der Abrechnung über die eGK oder den Auslandskrankenschein empfehlen wir Ihnen zusätzlich immer eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
Ärzte im Ausland, insbesondere in Feriengebieten, akzeptieren häufig die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht oder haben für die Abrechnung darüber als Privatarzt keine Zulassung.
Außerdem darf die Krankenkasse keine Kranken-Rücktransporte aus dem Ausland (zum Beispiel mit einem „Ambulance-Jet“) übernehmen, die oft auch Inhalt der privaten Reisekrankenversicherungen sind.
Diese Art der Versicherung ist im Regelfall recht günstig und liefert Ihnen einen umfassenden Schutz. Im Rahmen der BKK exklusiv ExtraPlus Kooperation mit der Barmenia können Sie diese Leistungen entsprechend privat absichern. Weitere Informationen zu den Zusatzversicherungen finden Sie hier.
Sofern Sie eine ausländische Privatrechnung für eine Behandlung im Ausland erhalten haben, gilt folgende Regelung:
Rechnungen unter 100,00 Euro
Die BKK exklusiv vereinfacht die Kostenerstattung für (notfallmäßige) Behandlungen im Ausland in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und erstattet die Kosten von selbst beschafften Sachleistungen bis zu einem Gesamtwert von 100,00 Euro pauschal. Hierzu reichen Sie uns bitte die Originalrechnungen (sofern diese in deutscher Sprache verfasst sind) ein.
Wurden die Rechnungen nicht in deutscher Sprache verfasst, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir übersenden Ihnen dann einen entsprechenden Fragebogen. Hierbei können von uns nur solche Kosten berücksichtigt werden, die auch in Deutschland über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hätten abgerechnet werden können. Die nach dem deutschen Recht maßgeblichen Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen sind bei einer Kostenerstattung in Abzug zu bringen.
Rechnungen über 100,00 Euro
Hier haben Sie die Wahl. Sie können eine Kostenerstattung nach den deutschen Kassensätzen wählen oder nach den ausländischen Vertragssätzen. Diese Wahl müssen Sie uns gegenüber auf einem Fragebogen bestätigen. Bevor Sie uns die Auslandsrechnungen übersenden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Sofern Sie eine Erstattung nach den ausländischen Vertragssätzen wünschen, müssen wir eine schriftliche Anfrage an den zuständigen ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger stellen. Bedenken Sie hierbei bitte, dass die Beantwortung unserer Anfrage beim ausländischen Träger in der Regel mehrere Monate dauern kann.