Die Zahngesundheit unserer Versicherten liegt uns besonders am Herzen. Mit Ihnen gemeinsam wollen wir dafür sorgen, dass Ihre Zähne dauerhaft gesund sind und möglichst lange erhalten bleiben.
Sie kümmern sich um eine regelmäßige und gründliche Zahnpflege und wir übernehmen die Kosten für die Zahnvorsorgeuntersuchung.
Unabhängig davon, ob Sie Beschwerden haben oder nicht: Gehen Sie bitte mindestens einmal im Kalenderjahr zur Vorsorgeuntersuchung zu Ihrem Zahnarzt. Sollte der Zahnarzt hierbei feststellen, dass ggf. eine Zahnerkrankung vorliegt, kann diese frühzeitig behandelt werden. Wenn Sie möchten, können Sie auch einmal im Kalenderhalbjahr eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür übernehmen wir. Ihr Zahnarzt rechnet diese – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Eine Zahnpflege bei Kindern ist notwendig, sobald der erste Zahn zu sehen ist. Häufig wird die Zahnpflege bei Kleinstkindern vernachlässigt, da der Gedanke im Vordergrund steht, dass die Milchzähne sowieso noch ausfallen. Hierbei ist zu beachten, dass Schäden an den Milchzähnen häufig auch Konsequenzen für die bleibenden Zähne haben. Deswegen ist es wichtig, dass auch Ihre Kinder die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und ihre Zähne regelmäßig und gründlich putzen. Wir übernehmen die Kosten für die Zahnvorsorgeuntersuchungen bei Kindern wie folgt:
Zahnvorsorgeuntersuchungen | Alter des Kindes |
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Erste Früherkennungsuntersuchung | Zwischen dem 6. und dem 9. Lebensmonat |
Zweite Früherkennungsuntersuchung | Zwischen dem 10. und dem 20. Lebensmonat |
Dritte Früherkennungsuntersuchung | Zwischen dem 21. und dem 33. Lebensmonat |
Weitere drei Früherkennungsuntersuchungen | Bis zum 6. Lebensjahr |
Eine Früherkennungsuntersuchung pro Kalenderhalbjahr | Vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
Der behandelnde Zahnarzt Ihrer Kinder rechnet direkt über die Gesundheitskarte mit uns ab. Weitere Informationen zur Zahnvorsorge bei Kindern erhalten Sie hier.
Mit der regelmäßigen Teilnahme an den Zahnvorsorgeuntersuchungen haben Sie die Möglichkeit, den Kostenzuschuss der BKK exklusiv, bei einer eventuellen Inanspruchnahme eines notwendigen Zahnersatzes, zu erhöhen.
Als Nachweis gibt es ein sogenanntes Bonusheft, welches Sie in der Zahnarztpraxis erhalten. Hier bestätigt der Zahnarzt durch einen Stempel, dass Sie an den Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Das Bonusheft ist ab 12 Jahren zu führen. Versicherte zwischen dem 12. und dem 18. Lebensjahr erhalten halbjährlich einen Stempel, sofern Sie an den Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig teilnehmen, Versicherte ab dem 18. Lebensjahr erhalten einmal im Kalenderjahr einen Stempel. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Vorsorge in Ihrem Gesundheitsbonusheft bestätigen zu lassen. Die BKK exklusiv honoriert Ihre Bemühungen für die eigene Gesundheit. Weitere Informationen finden Sie hier.