Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine mechanische Reinigung der Zähne durch dafür ausgebildetes Fachpersonal in Zahnarztpraxen.
Sie ist Hauptbestandteil der zahnmedizinischen Prophylaxe (Vorbeugung) und geht deutlich über das hinaus, was jeder Mensch selbst täglich beim Zähneputzen erledigen kann.
Auch wenn Sie Ihre Zähne noch so gut pflegen, erreichen Sie niemals alle Ecken. An Engpässen weiter hinten im Mund, in den Zwischenräumen und am Zahnfleischrand versagt die Zahnbürste, egal ob manuell oder elektrisch.
In diesen Zwischenräumen lagern sich Essensreste und Speichelbestandteile ab, aus denen sich Zahnbelag (Plaque) bildet. Auf diesem siedeln sich Bakterien an, die die Zähne angreifen und zu Karies oder Parodontitis führen können. Durch eine professionelle Zahnreinigung lassen sich weiche wie harte Beläge, also Zahnstein, gründlich entfernen und vermindern das Risiko für Zahnerkrankungen.
Bei der professionellen Zahnreinigung (PZR) handelt es sich um eine zahnärztliche Privatleistung. Wir bieten unseren Kunden allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Extraleistungen.
So erstatten wir Ihnen ohne Altersgrenze seit 01.01.2020 die Kosten für bis zu zwei Behandlungen je Kalenderjahr mit jeweils maximal 50,00 Euro, wenn die PZR durch einen niedergelassenen Zahnarzt durchgeführt wird.
Für eine Erstattung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Zahnärzte sind dazu verpflichtet, Ihnen für diese Privatleistung eine spezifizierte Rechnung nach der Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) zu erstellen.
Vereinzelt kommt es leider immer wieder vor, dass Zahnarztpraxen von Ihnen eine Barzahlung verlangen und nur eine Quittung ausstellen. Dieses Verfahren ist nicht rechtens!