BKK exklusiv

Zahnersatz

Welche Arten des Zahnersatzes gibt es?

Zahnersatz ist angezeigt, wenn ein Zahn oder mehrere Zähne fehlen oder zerstört sind und wenn dadurch die Funktionstüchtigkeit des Kauorgans beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu werden droht (zum Beispiel durch Zahnwanderung oder -kippung).

Sofern ein Zahnersatz angezeigt ist, muss man zwischen verschiedene Varianten des Zahnersatzes unterscheiden:

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantate

Es ist von der Lückensituation abhängig, welche Art des Zahnersatzes die passende Lösung ist. Ihr Zahnarzt wird Sie über die einzelnen Möglichkeiten aufklären und die für Sie passende Versorgung ausarbeiten.

Die Ummantelung eines Zahnes durch einen geeigneten Werkstoff wie zum Beispiel einer Metalllegierung oder Keramik wird als Überkronung bezeichnet. Aufgabe einer Einzelkrone ist es, den Zahn wiederherzustellen und dadurch möglichst lange zu erhalten. Kronen kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn ausgedehnte Teile eines Zahnes völlig zerstört sind.

Brücken dienen dagegen dem Ersatz verloren gegangener Zähne. Dabei gibt es viele unterschiedliche Versorgungsformen.

Zahnprothesen werden unterschieden in Teil- und Vollprothesen. Teilprothesen ersetzen einzelne Zähne und werden an nebenliegenden Zähnen befestigt. Vollprothesen hingegen ersetzen das komplette Gebiss und werden direkt auf die Mundschleimhaut gesetzt.

Wie beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten des Zahnersatzes?

Für die Versorgung mit Zahnersatz sind Festzuschüsse vorgesehen. Diese beziehen sich ausschließlich auf den jeweiligen Zahnbefund und die hierfür vom zuständigen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegte Regelversorgung.

Es gibt verschiedene Versorgungsarten, welche wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern und an einem Beispiel verdeutlichen wollen:

  • Regelversorgung
    • Für jeden Befund gibt es eine gesetzlich festgelegte Versorgungsform.
    • Beispiel: Krone
  • Gleichartiger Zahnersatz
    • Die Regelversorgung wird in Anspruch genommen. Diese wird auf Wunsch des Versicherten durch zusätzliche Leistungen ergänzt.
    • Beispiel: Krone mit Verblendung
  • Andersartige Versorgung
    • Es wird eine andere Versorgungsform als die Regelversorgung gewählt.
    • Beispiel: Implantat

Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der dann der BKK exklusiv vorgelegt wird. Die entsprechenden Festzuschüsse müssen vor dem Behandlungsbeginn genehmigt werden. Bitte reichen Sie zusätzlich Ihr zahnärztliches Bonusheft bei uns ein, damit wir den höchstmöglichen Zuschuss für Sie berechnen können.

Zuschussregelung

Durch das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) gelten seit Oktober 2020 folgende Festzuschüsse:

Ohne Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme an einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erhalten Versicherte einen Festzuschuss in Höhe von 60 % der Kosten der Regelversorgung.

Bei einer regelmäßigen Zahnvorsorge während der letzten fünf Jahre beträgt der Festzuschuss 70 % und nach 10 Jahren erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 75 % der Kosten der Regelversorgung.

Änderungen auch bei der Bonusregelung:

Seit Oktober 2020 kann eine Erhöhung der Festzuschüsse auf 75 % der Kosten der Regelversorgung vorgenommen werden, wenn einmalig versäumt wurde, eine Vorsorgeuntersuchung innerhalb der letzten 10 Jahre vor Beginn der Behandlung durchzuführen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen begründeten Ausnahmefall handelt und die Zahnvorsorgeuntersuchungen nicht in den letzten 5 Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn versäumt wurden. Für diesen Zeitraum hat der Nachweis lückenlos zu erfolgen.

Weitere Informationen zu den Zahnvorsorgeuntersuchungen finden Sie hier.

Hinweis zu den Kosten für Implantate:

Zahnimplantat und die Implantatoperation sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese müssen Sie selbst tragen. Für den Zahnersatz, der auf dem Implantat sitzt, übernehmen wir dagegen den Festzuschuss gemäß dem zahnärztlichen Befund für die Regelversorgung. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt oder direkt an unsere Kundenberater/-innen aus dem Zahnersatzbereich.

Werden eventuelle Mehrkosten von der BKK exklusiv übernommen?

Auf Ihren Wunsch können Sie Mehrleistungen mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, deren Kosten allerdings nicht von der BKK exklusiv übernommen werden können. Im Rahmen der BKK exklusiv ExtraPlus Kooperation mit der Barmenia können Sie diese Leistungen über eine Zusatzversicherung privat absichern. Weitere Informationen zur privaten (Zahn-)Zusatzversicherung finden Sie hier.

Wenn Sie weitere Fragen zum Zahnersatz haben, können Sie sich natürlich auch jederzeit vertrauensvoll an unsere Kundenberater/-innen aus dem Zahnersatzbereich wenden. Wir helfen Ihnen, neben Ihrer Gesundheit auch Ihren Geldbeutel zu schützen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.