Nicht immer ist die Wohnung oder das eigene Haus für Pflegebedürftige geeignet. So können zum Beispiel zu schmale Türen oder unüberwindbare Treppen Ihre Pflege erschweren oder schränken Ihre Selbstständigkeit erheblich ein.
Wir können daher Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes kommen in Ihrer Wohnung oder in dem Haushalt, in dem Sie aufgenommen wurden, in Betracht. Entscheidend ist, dass es sich um Ihren auf Dauer angelegten unmittelbaren Lebensmittelpunkt handelt. Die sich hieraus evtl. ergebenden mietrechtlichen Fragen sind von Ihnen oder Ihren Angehörigen in eigener Verantwortung zu regeln. Ein Anspruch besteht für Pflegebedürftige aller Pflegegrade.
Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000,00 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Dabei sind alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung (und damit auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Hilfebedarfs) zur Wohnumfeldverbesserung erforderlich sind, als eine Verbesserungsmaßnahme zu werten. Dies gilt auch dann, wenn die Verbesserungsmaßnahmen in Einzelschritten verwirklicht werden. So stellt zum Beispiel bei der Befahrbarmachung der Wohnung für den Rollstuhl nicht jede einzelne Verbreiterung einer Tür eine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift dar, sondern die Türverbreiterungen und die Entfernung von Türschwellen insgesamt.
Wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Maßnahmen erforderlich werden, handelt es sich um eine neue Maßnahme, für die ein weiterer Zuschuss geleistet werden kann.
Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung zusammen, ist ein Höchstzuschuss von bis zu 16.000,00 Euro möglich.
Der Antrag kann formlos vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse gestellt werden.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die oben genannten Ausführungen zur Definition einer Maßnahme.