BKK exklusiv

Widerspruch

Es kann vorkommen, dass eine Entscheidung ihrer Krankenkasse nicht so ausfällt, wie Sie sich das wünschen oder erwartet haben.

Kann ich in einem solchen Fall Widerspruch einlegen?

Jede/r Versicherte hat das Recht, gegen eine Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Hierauf wird in den Briefen zu einer Entscheidung mit einer sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides hingewiesen.

Der Widerspruch muss dann innerhalb eines Monats nach Erhalt oder Bekanntgabe bei der BKK exklusiv eingehen. Im Regelfall erfolgt das in schriftlicher Form an die BKK exklusiv, 31273 Lehrte. Die genauen Hinweise können der Rechtsbehelfsbelehrung entnommen werden.

Wie lange dauert es bis ich eine Antwort auf meinen Widerspruch erhalte?

Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Wenn triftige Gründe vorliegen, z.B. weitere Unterlagen erforderlich sind oder ein (Widerspruchs-) Gutachten des Medizinischen Dienstes eingeholt werden muss, darf diese Frist auch überschritten werden.

Was tut die BKK exklusiv nach Erhalt des Widerspruchs?

Ihr Widerspruch wird zunächst vom zuständigen Bereich erneut intensiv überprüft. Sollte sich unsere Entscheidung durch Ihre vorgebrachten Argumente verändern können, informieren wir Sie unverzüglich über die Sachlage. Bleibt es jedoch bei unserer zuvor getroffenen Entscheidung, legen wir Ihren Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Überprüfung vor.

Was ist ein Widerspruchausschuss?

Der Widerspruchsausschuss beschäftigt sich sehr eingehend mit Ihrem individuellen Anliegen. Er entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen und Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie durch Abwägung Ihres persönlichen Einzelfalls, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird. Der Ausschuss setzt sich bei der BKK exklusiv aus drei Vertretern der Versicherten und einem Vertreter der Arbeitgeber zusammen. Versicherten- und Arbeitgebervertreter sind im Widerspruchsausschuss vertreten, da die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Beitragszahlungen der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert werden. Der Ausschuss unterliegt keinerlei Weisungen der BKK exklusiv und die Tätigkeit wird ehrenamtlich und unabhängig ausgeübt. Nach der Sitzung erhalten Sie unverzüglich einen Widerspruchsbescheid über die getroffenen Entscheidung.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.