BKK exklusiv

Wahltarif exklusiv select

Senken Sie Ihre Beitragslast bis zu 400,00 Euro im Jahr

Mit dem Selbstbehalt-Wahltarif exklusiv select bietet Ihnen die BKK exklusiv ein maßgeschneidertes Angebot für eine attraktive Beitragsrückzahlung.

Wie können Sie den Wahltarif wählen?

Sie erklären gegenüber der BKK exklusiv Ihre Teilnahme am Wahltarif exklusiv select in der jeweiligen Stufe entsprechend Ihres Jahreseinkommens. Von diesem Zeitpunkt an sind Sie für drei Jahre an den Wahltarif und auch an die BKK exklusiv gebunden.

Die Wahl des Tarifes exklusiv select kann immer erfolgen. Sie wirkt vom Beginn des der Wahl folgenden übernächsten Monats an. Wird der Tarif während des laufenden Jahres gewählt, werden Jahresprämie und Selbstbehalt anteilig ermittelt.

Nachfolgend finden Sie zwei Berechnungsbeispiele für einen möglichen Beginn:

Antrag gestellt amBeginn des Wahltarifes
17.01.202401.03.2024
11.04.202401.06.2024

Welche Wahlmöglichkeiten haben Sie?

Die Wahl Ihres Tarifes ist abhängig von Ihrem Jahreseinkommen. Im Nachfolgenden erhalten Sie eine Übersicht, bis zu welchem Jahreseinkommen Sie welche Tarifstufe wählen können. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über die Höhe Ihrer möglichen Prämie sowie über das maximale Risiko, welches Sie eventuell zu tragen haben. Es ist auch möglich eine niedrigere Stufe zu wählen.

WahltarifJahreseinkommenJahresprämiemax. Selbstbehaltmax. Risiko
exklusiv select 100bis zu 20.000,00 Euro100,00 Euro120,00 Euro20,00 Euro
exklusiv select 200bis zu 30.000,00 Euro200,00 Euro240,00 Euro40,00 Euro
exklusiv select 300bis zu 45.000,00 Euro300,00 Euro360,00 Euro60,00 Euro
exklusiv select 400über 45.000,00 Euro400,00 Euro500,00 Euro100,00 Euro

Wann erfolgen die Auszahlung der Prämie bzw. die Anforderung des Selbstbehaltes?

Nach Ablauf eines Kalenderjahres werden Sie jeweils bis Ende April des Folgejahres schriftlich von uns darüber informiert, in welcher Höhe Sie die Prämie von uns ausgezahlt bekommen bzw. welchen Selbstbehalt Sie gegebenenfalls aufbringen müssen.

Welche Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet?

Grundsätzlich gilt, dass alle im Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen auf den Selbstbehalt in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen angerechnet werden.

Allerdings gibt es viele Leistungen, die anrechnungsfrei sind und daher unschädlich für Ihre Prämiengewährung sind:

  • Prävention und Schutzimpfungen
    (§§ 20, 20i SGB V)
  • Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
    (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Zahnprophylaxe § 55 Absatz 1 Satz 4 Nr. 2 SGB V)
  • Medizinische Vorsorgeleistungen
    (§ 23 SGB V mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten § 23 Abs. 2 SGB V)
  • Gesundheitsuntersuchungen
    (§ 25 SGB V)
  • Leistungen während der Schwangerschaft und Entbindung
    (§ 24c bis 24i SGB V)
  • Ärztliche Behandlung
    (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB V soweit sie ohne Verordnungsfolgen sind, aber ohne Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung)
  • Zahnärztliche Behandlung
    (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 SGB V soweit sie ohne Verordnungsfolgen sind)

Wann können Sie den Wahltarif kündigen?

Vom Beginn der Wahl sind Sie zunächst für drei Jahre an den Wahltarif und auch an die BKK exklusiv gebunden. Nach Ablauf der Mindestbindungsfrist von drei Jahren läuft der Wahltarif unverändert weiter, solange er von Ihnen nicht gekündigt wird. Jeweils zum Ablauf des nächsten auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats kann der Wahltarif nach der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.