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Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernung

Wann ist eine Vollnarkose bei Weisheitszahnentfernungen notwendig?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass es drei unterschiedliche Formen der Betäubung gibt, um die Weisheitszähne zu entfernen:

  • Die lokale Betäubung
  • Die Sedierung
  • Die Vollnarkose

Grundsätzlich lassen sich Weisheitszähne in lokaler Betäubung komplikations- und problemlos entfernen. Die Schmerzfreiheit kann durch das Lokalanästhetikum gewährleistet werden, ein Druckempfinden bleibt jedoch bestehen.

Alternativ zur lokalen Betäubung gibt es die Sedierung oder die Vollnarkose. Diese Operation sollte von einem spezialisierten Kieferchirurgen oder Zahnarzt vorgenommen werden, der Erfahrung bei der Entfernung von Weisheitszähnen hat.

Bei einer Sedierung (Dämmerschlaf) wird ein Medikament in eine Vene gespritzt. Der Patient ist noch ansprechbar und bei Bewusstsein.

Bei einer Vollnarkose bekommt der Patient ein Narkosemittel über die Vene eingespritzt und ist in der Zeit der Operation durch den Narkosearzt optimal überwacht. In dieser Zeit ist der Patient nicht bei Bewusstsein, so dass er von der Operation nichts mitbekommt.

In ganz wenigen Ausnahmefällen ist die Vollnarkose bei einer Weisheitszahnentfernung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Insofern ist die Notwendigkeit der Vollnarkose schwer zu benennen. Ihr Zahnarzt wird Sie hierüber aufklären.

Wann beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten?

Wird bei Ihnen auf Ihren Wunsch hin eine Vollnarkose durchgeführt, handelt es sich um eine zahnärztliche Privatleistung. Wir bieten unseren Kunden allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Extraleistungen.

So erstatten wir Ihnen die Kosten in Höhe von bis zu 150,00 Euro, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Die Leistung wird durch einen zugelassenen Zahnarzt bzw. Kieferchirurgen durchgeführt (für Versicherte unter 18 Jahren kann die Leistung auch durch einen Kieferorthopäden erbracht werden)
  • Entfernung der Weisheitszähne (Zähne 18, 28, 38, 48)

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Für eine Erstattung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Rechnung des Zahnarztes / Kieferchirurgen (bzw. des Kieferorthopäden)
  • Schriftliche Bestätigung, welche Zähne extrahiert worden sind
  • Ihre Bankverbindung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.