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Versorgungsbezüge

Welche Arten von Versorgungsbezügen gibt es?

Bei Versorgungsbezügen handelt es sich um mit der Rente vergleichbare Einnahmen. Versorgungsbezüge werden der Beitragsberechnung zugrunde gelegt, sofern Sie diese aufgrund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung erhalten. Folgende Versorgungsbezüge sind zu berücksichtigen:

  • Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder entsprechenden Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (zum Beispiel Pensionen)
  • Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister
  • Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufe errichtet sind (zum Beispiel Ärzte)
  • Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte (Ausnahme: Übergangshilfe)
  • Renten der Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst
  • Versorgungsbezüge aus dem Ausland
  • Renten der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Betriebsrenten)
  • Kapitalabfindungen und Kapitalleistungen aus Direktversicherungen

Wie erfolgt die Beitragsberechnung bei Versorgungsbezügen?

Die Beiträge aus den oben genannten Einnahmen werden entweder durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge oder durch den Versicherten selbst an die BKK exklusiv gezahlt.

Für Versorgungsbezüge gelten folgende Beitragssätze für die Kranken- und Pflegeversicherung:

VersorgungsbezügeBeitragssatz
Beitrag zur Krankenversicherung16,59 %
Beitrag zur Pflegeversicherung (ergänzende Hinweise)
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, darüber hinaus mit anrechenbarem Kind
3,40 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag
für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres
4,00 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit zwei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
3,15 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit drei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,90 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit vier Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,65 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit fünf oder mehr Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,40 %

Welche Besonderheit gilt bei Kapitalabfindungen und -leistungen aus Direktversicherungen?

Kapitalisierte Versorgungsbezüge werden als Einmalzahlung ausgezahlt. Hierzu gehören auch Direktversicherungen. Bei der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden monatlich 1/120 der beitragspflichtigen Leistung als monatlicher Zahlbetrag zugrunde gelegt und das für maximal zehn Jahre. Zur Vereinfachung haben wir ein Berechnungsbeispiel für Sie:

  • Gehen wir davon aus, dass Sie ein Gesamtkapital aus einer Direktversicherung in Höhe von 45.000,00 Euro erhalten.
  • Daraus ergibt sich ein monatlicher Betrag in Höhe von 375,00 Euro (45.000,00 Euro: 120 Monate) aus dem Beiträge zu berechnen sind. Da die Freigrenze in Höhe von 187,25 Euro (2025) überschritten wird, ist der Betrag grundsätzlich komplett zu verbeitragen
  • Folglich sind in diesem Fall für 10 Jahre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einem monatlichen Entgelt in Höhe von 375,00 Euro zu berechnen.

Besonderheit bei der Beitragsberechnung von Renten der betrieblichen Altersversorgung?

Seit dem 01.01.2020 wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge ein sogenannter Freibetrag eingeführt. Der Freibetrag in Höhe von monatlich 187,25 Euro für das Jahr 2025 bedeutet, dass Sie Krankenversicherungsbeiträge aus einer betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse) erst zu entrichten haben, wenn Ihr Versorgungsbezug diesen Betrag übersteigt.

Beiträge sind danach nur für den Teil zu zahlen, der den Freibetrag überschreitet. Dieser Freibetrag gilt nicht für Arbeitseinkommen und auch nicht für die Beiträge zur Pflegeversicherung. Hier gilt die Freigrenze, ebenfalls 176,75 Euro monatlich für das Jahr 2024, weiter. Zur besseren Verständlichkeit finden Sie nachfolgend entsprechende Berechnungsbeispiele:

Höhe Ihres Versorgungs-bezugesFreibetrag für 2025Beitragspflichtige Einnahme in der KrankenversicherungBeitragspflichtige Einnahme in der Pflegeversicherung
140,00 Euro187,25 Euro0,00 Euro0,00 Euro
187,25 Euro187,25 Euro0,00 Euro0,00 Euro
190,00 Euro187,25 Euro2,275 Euro190,00 Euro

Freiwillig versicherte Rentner

Für freiwillig versicherte Rentner, die Versorgungsbezüge erhalten, gelten weder der Freibetrag noch die Freigrenze. Die Bezüge gehören komplett zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt und unterliegen somit der Beitragsberechnung.

Da die Sachverhalte sehr individuell sein können, kann hier nicht jede Fallkonstellation abgebildet werden. Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versicherungsbereich, um Ihre persönliche Situation zu besprechen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.