BKK exklusiv

Fissurenversiegelung

Wann ist die Versiegelung der Fissuren notwendig?

Zähne mit zerklüfteter Oberfläche sind besonders kariesgefährdet. In ihren Rillen und Vertiefungen, den sogenannten Fissuren, sammeln sich oft Bakterien, weil sie hier im Warmen gut leben können. Eine Versiegelung der Fissuren kann das Eindringen der Bakterien und damit die Anfälligkeit zum Kariesbefall für viele Jahre erheblich vermindern.

Bei einer Versiegelung werden die Fissuren mit einem speziellen Material (in der Regel Kunststoff) verschlossen. Das verhindert das Eindringen von Bakterien und damit das Entstehen von Fissurenkaries.

Wann beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten?

Grundsätzlich ist die Versiegelung der Fissuren an den kleinen Backenzähnen (Prämolaren) eine zahnärztliche Privatleistung. Wir bieten unseren Kunden allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Extraleistungen.

So erstatten wir Ihnen die Kosten in Höhe von bis zu 150,00 Euro je Kalenderjahr, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Die Fissurenversiegelung wird durch einen zugelassenen Zahnarzt durchgeführt (für Versicherte unter 18 kann die Leistung auch durch einen Kieferorthopäden erbracht werden)
  • Es handelt sich um die Fissurenversiegelung für folgende kariesfreie Prämolaren: Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Für eine Erstattung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Rechnung des Zahnarztes (bzw. Kieferorthopäden)
  • Ihre Bankverbindung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.