
Empfängnisregelung ist auf der einen Seite der Oberbegriff für eine Schwangerschaft vermeidende Maßnahme, auf der anderen Seite eine Maßnahme zur Empfängnis.
Präparate und Maßnahmen zur Förderung einer Schwangerschaft übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Alle Methoden, die eine Schwangerschaft verhindern sollen, zählen zur Empfängnisverhütung. Die BKK exklusiv übernimmt für Sie die ärztliche Beratung und Untersuchung sowie bestimmte Verhütungsmittel und -maßnahmen zur Vermeidung einer Schwangerschaft.
Die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung werden zu 100 % von uns übernommen (ausgenommen ist die allgemeine Sexualaufklärung oder Sexualberatung). Die Kosten werden – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.
Bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres übernehmen wir 100 % der Arzneimittelkosten für sogenannte Kontrazeptiva. Es ist lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro von Ihnen zu leisten, sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kontrazeptiva sind orale Arzneimittel, die zur hormonalen Empfängnisverhütung eingesetzt werden (zum Beispiel die Anti-Baby-Pille).
Auch für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva übernehmen wir die Kosten nach den zuvor genannten Regelungen, soweit diese ärztlich verordnet werden.
Kosten für nicht verordnungsfähige Verhütungsmittel wie zum Beispiel Kondome oder Cremes können von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.