BKK exklusiv

Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) beim Fersenschmerz

Der Fersenschmerz („Fasciitis plantaris“) ist ein Beschwerdebild, an dem im Laufe des Lebens geschätzt 10 % der Bevölkerung, vor allem Erwachsene im mittleren Lebensalter, erkranken. Im Vordergrund steht die schmerzbedingte Einschränkung der gewohnten körperlichen Aktivität. Die Erkrankung tritt gehäuft (aber nicht nur) bei außergewöhnlicher Belastung des Fußes beispielweise durch langes Stehen oder intensives Lauftraining auf. In einem Großteil der Fälle kommt es zu einer deutlichen Beschwerdebesserung oder einem Verschwinden der Schmerzen nach mehreren Monaten. Folgende Behandlungen gelten als Erstlinientherapie:

  • Schonung
  • Dehnübungen
  • Das Tragen von konfektionierten oder maßgefertigten Schuheinlagen
  • Entzündungshemmende orale Medikamente oder Steroidinjektionen

Bei langanhaltenden und gravierenden Beschwerden kann ein operativer Eingriff in Erwägung gezogen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) in Frage. Hierbei werden bei der fokussierten ESWT Stoßwellen und bei der radialen ESWT Druckwellen mittels eines Therapiegeräts von außen in das zu behandelnde Gewebe eingebracht.

Wann beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten einer ESWT?

Wir können die vollen Kosten für die ESWT bei Fersenschmerz übernehmen, da ein zusätzlicher Nutzen bei der Schmerzlinderung nachgewiesen werden konnte. Voraussetzungen dafür sind, dass

  1. der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate eingeschränkt hat

und

  1. während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze (pharmakologische und nicht-pharmakologische) einschließlich patientenzentrierter Maßnahmen (darunter mindestens Schonung, Dehnübungen und Schuh-Einlagen) über einen ausreichenden Zeitraum ohne relevante Beschwerdebesserung bei Ihnen angewandt wurden.

Die ESWT ist je Fuß in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen höchstens dreimal im Krankheitsfall abrechnungsfähig. Zur Durchführung der ESWT beim Fersenschmerz („Fasciitis plantaris“) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin.

Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, können die Sie behandelnden Vertragsärzte die Kosten der ESWT – für Sie ganz einfach und unkompliziert – über Ihre Gesundheitskarte mit uns abrechnen.

Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass die ESWT bei anderen Erkrankungen keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist.

Für weitere Fragen zur ESWT und zu vertragsärztlichen Leistungen stehen Ihnen unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagement gern zur Verfügung.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.