BKK exklusiv

Stationäre Pflege

Was bedeutet vollstationäre Pflege?

Wenn die Pflege im häuslichen Umfeld nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann, ist eine Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim sinnvoll. Die Pflegekasse unterstützt Sie dabei finanziell.

Wer kann vollstationäre Pflegeleistung in Anspruch nehmen?

Wenn Ihnen einer der Pflegegrade 2 – 5 zuerkannt worden ist, haben Sie Anspruch auf Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen.

Wie lauten die Höchstbeträge für vollstationäre Pflegeleistungen?

Die Pflegekasse beteiligt sich an den pflegebedingten Aufwendungen bei der Unterbringung in zugelassenen Pflegeheimen. Die Höhe Ihres monatlichen Anspruchs auf vollstationäre Pflegeleistung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:

PflegegradVollstationäre Pflege
2770,00 Euro
31.262,00 Euro
41.775,00 Euro
52.005,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass folgende Kosten vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind:

  • Kosten für die Unterkunft
  • Kosten für die Verpflegung
  • Investitionskosten

Die Pflegekasse zahlt zusätzlich zu den oben genannten Beträgen einen Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten bei vollstationärer Pflege einen Zuschuss in Höhe von 125,00 Euro für die entstandenen Aufwendungen im Rahmen des sogenannten Entlastungsbetrages.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 - 5, die in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen, werden ab dem 01. Januar 2024 mit einem differenzierten Leistungsbetrag von der Pflegeversicherung unterstützt. Dieser steigt mit der Dauer der Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. So übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 15 % des Eigenanteils, im darauffolgendem Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 %. Danach werden 75 % von der Pflegekasse getragen.

Werden die Kosten für eine vollstationäre Pflege in einer Einrichtung für Behinderte auch übernommen?

Die Pflegekasse beteiligt sich auch an den Kosten der zugelassenen stationären Einrichtung für Behinderte mit einem pauschalen Betrag von bis zu 266,00 Euro monatlich. Weitere Informationen zur vollstationären Pflege in Einrichtungen für Behinderte erhalten Sie hier.

Wo finden Sie qualifizierte Pflegeheime?

Adressen und Preise von entsprechenden Pflegeheimen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.