Ein Krankenkassenwechsel ist ganz einfach und immer möglich. Zu beachten ist lediglich eine zweimonatige Kündigungsfrist gegenüber der bisherigen Krankenkasse.*
* ggf. verlängert eine Bindungsfrist bei der bisherigen Kasse die zweimonatige Kündigungsfrist.
Immer zum Ende des übernächsten Monats kann dann der Wechsel erfolgen.
Wenn Sie aus der Familienversicherung ausscheiden, weil Sie z.B. erstmals eine Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen, können Sie die BKK exklusiv sofort wählen, ohne dass es einer Kündigung bei der alten Kasse bedarf. Die BKK exklusiv teilt dann der bisherigen Kasse mit, dass sich eine Mitgliedschaft in der BKK exklusiv an die Familienversicherung anschließt. Auch wenn ein neues Versicherungspflichtverhältnis beginnt, z.B. bei einem Wechsel des Arbeitgebers, können Sie ohne Kündigung bei ihrer alten Kasse sofort die BKK exklusiv wählen.
Sind Sie bislang privat krankenversichert und werden z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung sozialversicherungspflichtig, ist der Wechsel zur BKK exklusiv zum Beginn dieser Versicherungspflicht möglich (ggf. sind hierbei Altersgrenzen zu beachten). Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag können Sie ebenfalls zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der privaten Versicherung eingegangen sein. Sie erhalten in diesen Fällen von unserer BKK einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrem privaten Krankenversicherer.
Die BKK exklusiv ist für alle Mitglieder wählbar, wenn
Sie überzeugen ein Neumitglied - wir belohnen Sie mit einer Prämie. Sie können zwischen einer Auszahlung von 25,00 Euro oder einem Jahreslos der Aktion Mensch wählen - so macht Werbung mehrfach Freude.
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Der Wechsel in die BKK exklusiv lohnt sich, denn wir bieten Ihnen viele Extraleistungen. Laden Sie einfach die Mitgliedserklärung herunter, füllen sie am Bildschirm aus, drucken sie, unterscheiben sie und senden sie an die BKK exklusiv, 31273 Lehrte. Das war es schon.
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