Sporttreiben ist grundsätzlich gesund. Damit Sporttreibende und Personen, die mit dem Sport beginnen wollen, keine gesundheitlichen Risiken eingehen, beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten einer an sich privat zu zahlenden sportmedizinische Untersuchung.
Sie können eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung und Beratung in Anspruch nehmen, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung dazu geeignet und notwendig ist, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten oder frühzeitig zu erkennen und ihre Verschlimmerung zu vermeiden (Möglichkeit 1).
Sofern ärztlich bescheinigte Risiken vorliegen, aufgrund derer im Rahmen der sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung zusätzlich ein Belastungs-EKG, eine Lungenfunktionsuntersuchung und eine Laktatbestimmung erforderlich sind, können Versicherte diese Leistungen zusätzlich in Anspruch nehmen (Möglichkeit 2).
Die sportmedizinischen Untersuchungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Wir bieten unseren Versicherten allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.
Daher erstatten wir Ihnen die Kosten wie folgt:
Damit eine entsprechende Erstattung möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für eine Erstattung benötigen wir folgende Unterlagen: