
Egal, ob man selber von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.
Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden auch in schwierigen Zeiten ermutigt, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.
Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem hoch spezialisierten und komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.
Nicht immer reichen die Ansprechpartner auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu verarbeiten. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen.
In der Selbsthilfe treffen sich die unterschiedlichsten Generationen. Für viele Menschen ist der direkte Kontakt wichtig, sei es im klassischen Stuhlkreis, am Stammtisch oder in anderer Form. Neben dem persönlichen Austausch nutzen viele zusätzlich Online-Medien. Selbsthilfe ist so unterschiedlich, wie das Leben bunt ist!
Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten der BKK exklusiv bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.
Es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine ist. Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sind Sie in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppen gut aufgehoben. Ob und wo es eine Selbsthilfegruppe für Ihr Krankheitsbild / Ihre Behinderung gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei den Selbsthilfekontaktstellen. Eine Übersicht finden Sie unter https://www.nakos.de/adressen/rot.
Sie können sich auch direkt an die Selbsthilfeorganisationen für diese Krankheitsbilder wenden. In der Regel findet man bereits auf deren Homepages eine Übersicht über bestehende Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner/-innen.
Eine Förderung ist möglich, wenn die Selbsthilfegruppe durch die Betroffenenkompetenz der Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung getragen wird und sich darauf ausrichtet, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen.
Zudem ist erforderlich, dass der Antragsteller bestimmte formale Kriterien erfüllt. Eine Selbsthilfegruppe zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
Wir unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung (§ 20h SGB V).
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung:
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung sichert die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Sie soll die strukturelle Entwicklung der Selbsthilfe unterstützen. Für die Pauschalförderung stehen jährlich mindestens 70 % der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung. Sie ist eine gemeinsame Förderung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände und kann von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen beantragt werden.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung:
Bei der krankenkassenindividuellen Projektförderung können einzelne Krankenkassen die Selbsthilfe durch Förderung von Projekten individuell unterstützen. Die Projekte müssen dabei zeitlich und inhaltlich begrenzt sein. Für die Projektförderung werden jährlich maximal 30 % der verfügbaren Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie mit Ihrer Selbsthilfegruppe ein Projekt planen und einen Zuschuss über die krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen wollen, können Sie sich direkt an uns wenden.
Im Jahr 2023 hat die BKK exklusiv rund 33.000 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet. Ein Teil dieser Summe kam regionalen Selbsthilfegruppen in Form der krankenkassenindividuellen Projektförderung zugute. Der größere Teil (70%) floss kraft Gesetzes der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zu.
Für das Jahr 2024 stellt die BKK exklusiv Fördermittel in Höhe von ca. 38.000,00 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Die Aufteilung zwischen Projekt- und Pauschalförderung erfolgt im Verhältnis 30:70.