BKK exklusiv

Satzungen & Leistungen

Satzungen der Kranken- und Pflegekasse

Die BKK exklusiv und ihre Pflegekasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wie jede andere Kranken- und Pflegekasse sind auch wir gesetzlich dazu verpflichtet, eine Satzung aufzustellen.

Die jeweilige Satzung erlangt nur dann Gültigkeit, wenn die zuständige Aufsicht, bei der BKK exklusiv das Bundesamt für Soziale Sicherung (bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt), die vom Verwaltungsrat ausgestellte Satzung genehmigt und sie öffentlich bekannt gemacht wird.

In der Satzung der BKK exklusiv finden Sie unter anderem Informationen zu folgenden Punkten:

  • Kassensitz
  • Regelungen zur Mitgliedschaft
  • Festgesetzter Zusatzbeitrag
  • Umfang der Zusatzleistungen
  • Regelungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Sofern im Laufe der Jahre Änderungen an der Satzung erfolgen, werden diese in sogenannte Satzungsnachträge gefasst, die ebenfalls der Genehmigung der Aufsicht bedürfen.

Nachfolgend können Sie sowohl die Satzung der BKK exklusiv als auch die Satzung der BKK exklusiv Pflegekasse nachlesen:

  • Die aktuelle Satzung der BKK exklusiv finden Sie hier.
  • Die aktuelle Satzung der Pflegekasse finden Sie hier.

Überdurchschnittliche Extraleistungen

Wie zuvor beschrieben, wird in der Satzung der Krankenkasse unter anderem der Umfang der Zusatzleistungen festgehalten. Die BKK exklusiv bietet Ihnen eine Vielzahl von Zusatzleistungen. Unsere Extras finden Sie hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.