Immer mehr Menschen reisen in ferne Länder und so erhöht sich auch die Gefahr im Ausland eine schwere Infektionskrankheit zu erleiden. Einige Erreger sind aber bereits bekannt, andere werden neu entdeckt, so dass Sie sich vor Ihrer Reise dagegen impfen lassen können.
Die BKK exklusiv erstattet Ihnen die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise oder für andere ärztlich empfohlene Impfungen, die nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung abgerechnet werden können.
Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen.
Die Kostenerstattung beinhaltet den Impfstoff und die pauschale Abgeltung der ärztlichen Impfleistung.
Sie haben lediglich eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten des Impfstoffes – mindestens jedoch 5,00 Euro, maximal 10,00 Euro – eigenständig zu tragen, sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte für die ärztliche Impfleistung ein Betrag über unserer pauschalen Abgeltung abgerechnet worden sein, ist der übersteigende Betrag ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Für eine Erstattung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Auf der Internetseite des Centrums für Reisemedizin (CRM) finden Sie die jeweiligen Informationen zu Ihrem Reiseland hier.