BKK exklusiv

Rehabilitationssport & Funktionstraining

Leistungen zur Teilhabe

Sie haben die Möglichkeit folgende Leistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen oder bedroht sind und Hilfe für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und das Arbeitsleben benötigen:

  • Rehabilitationssport
  • Funktionstraining

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern.

Folgende Ziele werden durch den Rehabilitationssport verfolgt:

  • Stärkung von Ausdauer und Kraft
  • Verbesserung der Koordination und Flexibilität
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Langfristige selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings

Der Rehabilitationssport wird im Regelfall für 50 Übungseinheiten in 18 Monaten und bei bestimmten Diagnosen für 120 Übungseinheiten in 36 Monaten verordnet.

Funktionstraining

Funktionstraining kommt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um sie unter Beachtung der spezifischen Aufgaben des jeweiligen Rehabilitationsträgers möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben einzugliedern. Insbesondere kann Funktionstraining bei Erkrankungen oder Funktionseinschränkungen der Stütz- und Bewegungsorgane angezeigt sein.

Folgende Ziele werden durch das Funktionstraining verfolgt:

  • Erhalt und Verbesserung von Funktionen
  • Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile
  • Schmerzlinderung
  • Bewegungsverbesserung
  • Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Langfristige selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings

Das Funktionstraining wird im Regelfall für 12 Monate bzw. bei bestimmten Diagnosen für 24 Monate verordnet.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten für die oben genannten Maßnahmen?

Für die Kostenübernahme des Rehabilitationssports oder des Funktionstrainings muss die medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt bestätigt werden. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten direkt mit uns ab.

Bitte beachten Sie, dass der Rentenversicherungsträger für die Kostenübernahme des Rehabilitationssports bzw. des Funktionstrainings zuständig ist, wenn Sie zuvor – innerhalb von drei Monaten – eine Rehabilitationsmaßnahme über den Rentenversicherungsträger durchgeführt haben.

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Um die Kosten für Rehabilitationssport oder Funktionstraining übernehmen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Verordnung über Rehabilitationssport oder Funktionstraining

Nach erfolgter Prüfung und Genehmigung erhalten Sie den bei uns eingereichten Antrag zurück. Diesen geben sie anschließend in der von Ihnen ausgewählten Einrichtung ab.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.