BKK exklusiv

Ambulante Rehabilitation

Wann ist eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll?

Die Rehabilitation umfasst alle Leistungen in Einrichtungen, die darauf gerichtet sind, die Folgen von Krankheit, Unfall oder angeborener bzw. erworbener Behinderung möglichst umfassend auszugleichen bzw. langfristig zu beseitigen.

Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird wohnortnah durchgeführt. Sie befinden sich tagsüber in der Rehabilitationseinrichtung, können aber anschließend wieder nach Hause. Sie erhalten ein komplexes Leistungsangebot, das dem einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gleicht. Der Vorteil einer solchen Maßnahme ist, dass Sie nicht aus Ihrem sozialen Umfeld gerissen werden und neu erlernte Verhaltensweisen gleich im Alltag umsetzen und ausprobieren können.

Welcher Sozialversicherungsträger ist für Ihre ambulante Rehabilitationsmaßnahme zuständig?

Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme ist unter bestimmten Umständen nicht die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Welcher Sozialversicherungsträger zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Dient die Rehabilitationsmaßnahme dem Ziel Ihre Erwerbstätigkeit zu erhalten, ist der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig.

Wird die Rehabilitationsmaßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durchgeführt, ist die Berufsgenossenschaft vorrangig zuständig.

Bitte kontaktieren Sie unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich, um mit ihnen zu klären, welcher Sozialversicherungsträger in Ihrem Fall die Kosten übernimmt.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme?

Um eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme bewilligen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Es wurden bereits am Wohnort zur Verfügung stehende vertragliche Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten / -Maßnahmen eingeleitet und in Anspruch genommen
  • Es liegt ein Rehabilitationsbedarf vor
  • Es liegt eine ausreichende Rehabilitationsfähigkeit (Belastbarkeit) vor
  • Es liegt eine positive Rehabilitationsprognose auf der Grundlage realistischer, für Sie alltagsrelevanter Rehabilitationsziele vor
  • Die Rehabilitationseinrichtung kann von Ihnen innerhalb einer zumutbaren Zeit erreicht werden
  • Die Sicherstellung Ihrer Versorgung zu Hause ist gewährleistet
  • Sofern Sie in den letzten vier Jahren bereits eine Rehabilitation durchgeführt haben, ist eine vorzeitig erneute Maßnahme nur möglich, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend medizinisch erforderlich ist

Die Dauer einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme beträgt längstens 20 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich.

Die Kosten werden von der Rehabilitationseinrichtung direkt mit uns abgerechnet. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Behandlungstag.

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Für die Kostenübernahme einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Antrag. Gern lassen wir Ihnen diesen Antrag zukommen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.