Die Rehabilitation umfasst alle Leistungen in Einrichtungen, die darauf gerichtet sind, die Folgen von Krankheit, Unfall oder angeborener bzw. erworbener Behinderung möglichst umfassend auszugleichen bzw. langfristig zu beseitigen.
Eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird wohnortnah durchgeführt. Sie befinden sich tagsüber in der Rehabilitationseinrichtung, können aber anschließend wieder nach Hause. Sie erhalten ein komplexes Leistungsangebot, das dem einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gleicht. Der Vorteil einer solchen Maßnahme ist, dass Sie nicht aus Ihrem sozialen Umfeld gerissen werden und neu erlernte Verhaltensweisen gleich im Alltag umsetzen und ausprobieren können.
Bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme ist unter bestimmten Umständen nicht die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Welcher Sozialversicherungsträger zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dient die Rehabilitationsmaßnahme dem Ziel Ihre Erwerbstätigkeit zu erhalten, ist der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig.
Wird die Rehabilitationsmaßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit durchgeführt, ist die Berufsgenossenschaft vorrangig zuständig.
Bitte kontaktieren Sie unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich, um mit ihnen zu klären, welcher Sozialversicherungsträger in Ihrem Fall die Kosten übernimmt.
Um eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme bewilligen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Dauer einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme beträgt längstens 20 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen möglich.
Die Kosten werden von der Rehabilitationseinrichtung direkt mit uns abgerechnet. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten grundsätzlich eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Behandlungstag.
Für die Kostenübernahme einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Antrag. Gern lassen wir Ihnen diesen Antrag zukommen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich.