Lange Wartezeiten oder auch der individuelle Wunsch nach der Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus kann es in einigen Fällen notwendig machen, die stationäre Behandlung in einer Privatklinik vorzunehmen.
Grundsätzlich ist die Behandlung in einer Privatklinik eine Privatleistung. Wir bieten unseren Versicherten allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.
Daher übernehmen wir die Kosten der beantragten stationären Behandlung in Ihrer Klinik in Höhe der vergleichbaren Vertragssätze eines nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhauses abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Privatklinik rechnet den vereinbarten Betrag direkt mit uns ab.