BKK exklusiv

Privatklinik

BKK exklusiv unterstützt Behandlung

Lange Wartezeiten oder auch der individuelle Wunsch nach der Behandlung in einem bestimmten Krankenhaus kann es in einigen Fällen notwendig machen, die stationäre Behandlung in einer Privatklinik vorzunehmen.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten?

Grundsätzlich ist die Behandlung in einer Privatklinik eine Privatleistung. Wir bieten unseren Versicherten allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.

Daher übernehmen wir die Kosten der beantragten stationären Behandlung in Ihrer Klinik in Höhe der vergleichbaren Vertragssätze eines nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhauses abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit nach § 39 SGB V vor und wird von einem Arzt bescheinigt
  • Der Leistungserbringer gewährleistet eine zumindest gleichwertige Versorgung wie ein zugelassenes Krankenhaus
  • Die Behandlungsmethode ist nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen
  • Ein Kostenvoranschlag des Leistungserbringers wird der BKK exklusiv vor Behandlungsbeginn vorgelegt
  • Die BKK exklusiv hat der Versorgung vor der Krankenhausaufnahme zugestimmt

Die Privatklinik rechnet den vereinbarten Betrag direkt mit uns ab.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.