Im Bereich der Pflegehilfsmittel unterscheidet man zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Technische Hilfsmittel, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind zum Beispiel elektrisch verstellbare Pflegebetten. Sie werden vorrangig leihweise überlassen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden täglich gebraucht und sind aus hygienischen oder anderen Gründen nur einmalig nutzbar. Hierzu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Mundschutze oder Desinfektionsmittel.
Sofern Sie einen Bedarf an technischen oder zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln haben, können Sie sich gerne an unsere Kundeberater/-innen aus dem Hilfsmittelbereich wenden.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 – 5, sofern Sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Wir übernehmen die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn sie
Die Kostenübernahme für technische Pflegehilfsmittel ist vom jeweiligen Pflegehilfsmittel und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen abhängig. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen grundsätzlich eine Zuzahlung von 10 %, maximal 25,00 Euro je Pflegehilfsmittel leisten. Sollten Sie sich allerdings ein Pflegehilfsmittel aussuchen, dass über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben Sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten höheren Folgekosten eigenständig zu tragen.
Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse der BKK exklusiv ab 01.01.2025 einen monatlichen Höchstbetrag von 42,00 Euro (bis 31.12.2024 lag dieser bei monatlich 40,00 Euro). Hier sind keine Zuzahlungen des Versicherten zu leisten. Sollten Sie allerdings den monatlichen Höchstbetrag überschreiten, sind die entstandenen Mehrkosten von Ihnen eigenständig zu tragen.
Hausnotrufsysteme bezuschusst die Pflegekasse der BKK exklusiv, sofern sie notwendig werden und anwendbar sind, in Höhe einer Monatspauschale. Bei einer erstmaligen Versorgung stellt der Leistungsanbieter bei uns einen entsprechenden Antrag.