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Pflegeantrag

Antrag an die Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Unabhängig vom Vorliegen der Pflegebedürftigkeit muss die Person, für die Leistungen beantragt werden, in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied oder mitversicherte/r Familienangehörige/r in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein.

Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Antragsberechtigt sind die Pflegebedürftigen selbst oder eine von ihnen bevollmächtigte Person.

Um festzustellen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, findet in der Regel eine Begutachtung in der häuslichen Umgebung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt.

Dem Informationsportal des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung können Sie wichtige Informationen über den Pflegebedürftigkeitsbegriff, über die Begutachtung und über die Einstufung in die fünf Pflegegrade entnehmen:

https://www.mdk.de/versicherte/pflegebegutachtung/

Adressen und Preise der Pflegeheime, Hospize und Pflegedienste finden Sie hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.