BKK exklusiv

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld – Eine Entgeltersatzleistung

Von den frühen Anzeichen einer Schwangerschaft, über die ersten spürbaren Kindsbewegungen bis zum Warten auf die Geburt. Die Zeit während einer Schwangerschaft vergeht so schnell, manchmal viel zu schnell. Diese Zeit sollte man einfach nur genießen und beobachten dürfen, wie ein neues Lebewesen heranwächst. Doch zwischendurch erwartet die werdenden Eltern die ein oder andere bürokratische Hürde.

Die BKK exklusiv ist die Krankenkasse für die ganze Familie. Gerade bei einem so herausragenden Ereignis wie der Geburt eines Kindes ist die Unterstützung und Begleitung durch eine exklusive Krankenkasse wichtig.

Insbesondere für die werdenden Mütter stellt sich während der Schwangerschaft sicherlich eine Vielzahl von Fragen. Wir wollen Ihnen ein wenig die Unsicherheit nehmen und informieren Sie daher im Folgenden, wie das Einkommen einer werdenden Mutter während der Schutzfrist gesichert ist.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem Beschäftigungsstatus. Dabei unterscheidet man in folgende Personengruppen:

  • Arbeitnehmerinnen
  • Selbstständige
  • Arbeitslose
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Studentinnen
  • Sich in der Elternzeit befindende Mütter, die ihr nächstes Kind erwarten

Es müssen jeweils unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein, damit Sie Mutterschaftsgeld von der BKK exklusiv erhalten können. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Entgeltersatzleistungsbereich, um die einzelnen Voraussetzungen zu besprechen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie Mutterschaftsgeld von uns erhalten, wenn Sie bei uns Mitglied sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben. Bekommen Sie während der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber, wurde Ihr Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst oder sind Sie als Heimarbeiterin beschäftigt, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Hinweis:
Sollten Sie als Familienversicherte in einem versicherungsfreien Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sein, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 210,00 Euro. Dieses ist beim Bundesamt für Soziale Sicherung (bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt) in Bonn zu beantragen.

Für welche Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld zahlen wir für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung und für die ersten acht bzw. zwölf Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten) nach der Entbindung. Entbinden Sie vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin, verlängert sich die acht- bzw. zwölfwöchige Frist um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Wie und wann beantragen Sie Ihr Mutterschaftsgeld?

Um das Mutterschaftsgeld vor der Entbindung zu erhalten, reichen Sie uns bitte eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ein. Diese Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bereits vor der Geburt aus. In den meisten Praxen liegt eine vorgefertigte Bescheinigung vor, wo der Arzt zunächst den mutmaßlichen Entbindungstermin festlegt. Ergänzen Sie bitte diese Bescheinigung im zweiten Abschnitt um Ihre persönlichen Daten und die Arbeitgeberdaten. Weitere Angaben Ihrerseits sind nicht notwendig.

Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt benötigen wir die Geburtsurkunde mit dem Vermerk "Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Es beträgt jedoch höchstens 13,00 Euro je Kalendertag. Die Differenz bis zum Nettoarbeitsentgelt erhalten Sie in aller Regel von Ihrem Arbeitgeber als Zuschuss.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.