Die Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist grundsätzlich eine gesetzliche Leistung und richtet sich an kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter und Väter.
Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen der Mutter/des Vaters bieten wir den bei uns versicherten Müttern bzw. Vätern spezielle Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen in speziellen dafür ausgerichteten Einrichtungen an. Das therapeutische Konzept geht auf die besonderen Belange der Zielgruppe „Mütter und Väter in Familienverantwortung“ ein.
Kinder können bis zu einem Alter von zwölf Jahren als Begleitpersonen an einer solchen Maßnahme teilnehmen. Sofern Ihr Kind ebenfalls erkrankt ist, kann es auch als behandlungsbedürftig eingestuft werden.
Die Maßnahme dient der Vorsorge, um Erkrankungen vorzubeugen oder auch dazu, eine bereits bestehende Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Gern senden wir Ihnen die Antragsunterlagen für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur zu. Zusätzlich erhalten Sie einen Katalog über Einrichtungen der BKK exklusiv in Kooperation mit der Gesundheitsservice Management (GSM) GmbH.
Natürlich besitzen Sie die Möglichkeit auch andere zugelassene Mutter-Kind-Kureinrichtungen auszuwählen.
Hinsichtlich der ärztlichen Verordnung für eine stationäre Mutter-/Vater-Kind-Kur wenden Sie sich bitte an ihren behandelnden Arzt. Sofern Ihr Kind selbst nicht behandlungsbedürftig ist und nur zur Begleitung mitreisen soll, ist ein gesondertes Attest vom Kinderarzt nicht erforderlich. Benötigt Ihr Kind hingegen eigenständig Behandlungen, ist durch den Kinderarzt ein gesondertes Attest auszustellen.
Auf unserem Selbstauskunftsbogen können Sie freiwillig zusätzliche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand sowie zum Gesundheits- und Entwicklungsstand Ihrer Kinder machen.
Um eine stationäre Mutter-/Vater-Kind-Kur bewilligen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Dauer einer stationären Mutter-/Vater-Kind-Kur richtet sich grundsätzlich nach der medizinischen Notwendigkeit. Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich, sofern dies aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich ist.
Die entstehenden Kosten rechnet die Vorsorgeeinrichtung direkt mit der BKK exklusiv ab. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro zu leisten. Diese ist direkt an die Einrichtung von Ihnen zu zahlen.
Die BKK exklusiv übernimmt auch alle notwendigen Fahrten zur Mutter-/Vater-Kind- Kureinrichtung unter Abzug der gesetzlichen Zuzahlung sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Transportmöglichkeit.
Weitergehende Informationen sowie das Angebot der Gesundheitsservice Management (GSM) GmbH erhalten Sie hier.