Für jedes geborene Kind zahlen wir Ihnen einen hohen Bonus. Wir belohnen das gesundheitsbewusste Verhalten der Mutter während der Schwangerschaft sowie die Durchführung aller Vorsorgeuntersuchungen und vollständigen Impfungen im 1. Lebensjahr des Kindes / der Kinder. Sie können sowohl den Mutterbonus als auch den Babybonus getrennt voneinander erhalten. Natürlich sind beide Boni auch zusammen möglich.
Das Mutter & Kind Bonusheft steht hier zum Download für Sie bereit:
Sie erhalten als Bonus eine Geldleistung in Höhe von 100,00 Euro, wenn sie alle im Rahmen einer Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Maßnahmen in Anspruch genommen haben. Fügen Sie dem Bonusheft (für den Mutterbonus werden die persönlichen Angaben auf der ersten Seite benötigt) bitte eine Kopie Ihres Mutterpasses bei.
Für die nachgewiesene Teilnahme an allen für Kinder im 1. Lebensjahr genannten Gesundheitsuntersuchungen (U1 bis U6) erhalten Sie für das bei der BKK exklusiv versicherte Baby einen Bonus in Höhe von 50,00 Euro.
Zusätzlich können Sie im 1. Lebensjahr Ihres Kindes für alle nachgewiesenen einmaligen Impfungen und mehrstufigen vollständigen Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) einen Bonus in Höhe von je 10,00 Euro je Impfung erhalten. Aktuell sind vollständige Impfungen gegen neun Erkrankungen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres vorgesehen.
Sowohl der Mutter- als auch der Babybonus sind bis zum Beginn des 16. Lebensmonats des Kindes bei der BKK exklusiv zu beantragen. Das Bonusheft für den Mutter & Kind Bonus können Sie hier zum Ausdruck herunterladen: Mutter & Kind Bonus
Anstelle des im Mutter & Kind Bonus erworbenen Geldbonus können Sie den Bonus auch als Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten für die Inanspruchnahme von ausgewählten Leistungen einsetzen.
Entscheiden Sie sich für die Umwandlung, erhöhen wir Ihren Bonus um 25 %. Der Gesamtzuschuss erfolgt maximal bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten.
Der BKK exklusiv Leistungskatalog für ausgewählte Privatleistungen
Die hier aufgeführten Leistungen sind nur dann im Rahmen des Bonus einzubringen, solange die BKK exklusiv nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder ein anderer Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzlich Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.
Erklärung ganz einfach
Sie erklären mit der Übersendung Ihres Mutterpasses oder dem Nachweis der Kindervorsorge und Impfungen für Ihr Kind, dass Sie die Umwandlung in eine oder mehrere der genannten Leistungen wünschen. Fügen Sie einfach die entsprechende Rechnung aus dem Zeitraum (Geburt des Kindes bis zum Beginn 16. Lebensmonat) bei und wir erstatten Ihnen unsere Beteiligung.