BKK exklusiv

Bonus für Mutter & Kind

Für jedes geborene Kind zahlen wir Ihnen einen hohen Bonus. Wir belohnen das gesundheitsbewusste Verhalten der Mutter während der Schwangerschaft sowie die Durchführung aller Vorsorgeuntersuchungen und vollständigen Impfungen im 1. Lebensjahr des Kindes / der Kinder. Sie können sowohl den Mutterbonus als auch den Babybonus getrennt voneinander erhalten. Natürlich sind beide Boni auch zusammen möglich.

Das Mutter & Kind Bonusheft steht hier zum Download für Sie bereit:

Der Mutterbonus

Sie erhalten als Bonus eine Geldleistung in Höhe von 100,00 Euro, wenn sie alle im Rahmen einer Schwangerschaft gemäß den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Maßnahmen in Anspruch genommen haben. Fügen Sie dem Bonusheft (für den Mutterbonus werden die persönlichen Angaben auf der ersten Seite benötigt) bitte eine Kopie Ihres Mutterpasses bei.

Der Babybonus

Für die nachgewiesene Teilnahme an allen für Kinder im 1. Lebensjahr genannten Gesundheitsuntersuchungen (U1 bis U6) erhalten Sie für das bei der BKK exklusiv versicherte Baby einen Bonus in Höhe von 50,00 Euro.

Zusätzlich können Sie im 1. Lebensjahr Ihres Kindes für alle nachgewiesenen einmaligen Impfungen und mehrstufigen vollständigen Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) einen Bonus in Höhe von je 10,00 Euro je Impfung erhalten. Aktuell sind vollständige Impfungen gegen neun Erkrankungen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres vorgesehen.

Bonus beantragen

Sowohl der Mutter- als auch der Babybonus sind bis zum Beginn des 16. Lebensmonats des Kindes bei der BKK exklusiv zu beantragen. Das Bonusheft für den Mutter & Kind Bonus können Sie hier zum Ausdruck herunterladen: Mutter & Kind Bonus

Umwandlung Bonus in ausgewählte Privatleistungen

Anstelle des im Mutter & Kind Bonus erworbenen Geldbonus können Sie den Bonus auch als Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten für die Inanspruchnahme von ausgewählten Leistungen einsetzen.

Entscheiden Sie sich für die Umwandlung, erhöhen wir Ihren Bonus um 25 %. Der Gesamtzuschuss erfolgt maximal bis zur Höhe der nachgewiesenen Kosten.

Der BKK exklusiv Leistungskatalog für ausgewählte Privatleistungen

  • Brillengläser oder Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehstärke
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- oder Gesundheitsstatus
  • Sport-, Fitness- und Gesundheitskurse (auch online) soweit nicht nach § 12e (Primärprävention) der Satzung der BKK exklusiv zuschussfähig
  • Mitgliedschaft im Sportverein / Fitnessstudio / Tanzstudio
  • Sport- und Fitnessausrüstung (ohne Sportbekleidung)
  • Sportveranstaltungen (Start-/Teilnahmegebühren)
  • Sport- und Gesundheits-Apps
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Gesundheitsleistungen lt. IGeL-Monitor, soweit keine der in § 12 der Satzung der BKK exklusiv zuschussfähigen Leistungen gemäß § 11 Absatz 6 SGB V
  • Osteodensitometrie (Knochendichtemessungen) im Rahmen der Früherkennung
  • Wunschvollnarkose (sofern es sich um keine Leistung nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung handelt)
  • Alternative Wurzelbehandlung (zum Beispiel mit elektrometrischer Längenmessung)
  • Baby-/Kleinkindschwimmen
  • Eltern-Baby-Kurse, zum Beispiel PEKIP®, Delfi®, ElBa®

Die hier aufgeführten Leistungen sind nur dann im Rahmen des Bonus einzubringen, solange die BKK exklusiv nicht aufgrund anderer Vorschriften leistungspflichtig ist oder ein anderer Leistungsanspruch bereits ausgeschöpft ist. Gesetzlich Zuzahlungen sind von dem Zuschuss ausgenommen.

Erklärung ganz einfach

Sie erklären mit der Übersendung Ihres Mutterpasses oder dem Nachweis der Kindervorsorge und Impfungen für Ihr Kind, dass Sie die Umwandlung in eine oder mehrere der genannten Leistungen wünschen. Fügen Sie einfach die entsprechende Rechnung aus dem Zeitraum (Geburt des Kindes bis zum Beginn 16. Lebensmonat) bei und wir erstatten Ihnen unsere Beteiligung.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.