Stationäre Vorsorgeleistungen werden gewährt, wenn das Behandlungsziel weder durch ambulante Vorsorgeleistungen am Wohnort noch im Rahmen einer ambulanten Vorsorgekur in anerkannten Kurorten erreicht werden kann.
Um eine stationäre Vorsorgekur bewilligen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Dauer einer stationären Vorsorgekur richtet sich grundsätzlich nach der medizinischen Notwendigkeit. Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich, sofern dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.
Die entstehenden Kosten rechnet die Vorsorgeeinrichtung direkt mit der BKK exklusiv ab. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro zu leisten. Diese wird direkt an die Einrichtung gezahlt.
Für die Kostenübernahme einer stationären Vorsorgekur benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Antrag. Gern lassen wir Ihnen diesen Antrag zukommen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich.