BKK exklusiv

Stationäre Vorsorgekur

Wann ist eine stationäre Vorsorgekur sinnvoll?

Stationäre Vorsorgeleistungen werden gewährt, wenn das Behandlungsziel weder durch ambulante Vorsorgeleistungen am Wohnort noch im Rahmen einer ambulanten Vorsorgekur in anerkannten Kurorten erreicht werden kann.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten einer stationären Vorsorgekur?

Um eine stationäre Vorsorgekur bewilligen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Ein anderer Leistungsträger ist nicht vorrangig zuständig (zum Beispiel der Rentenversicherungsträger)
  • Die ambulanten Vorsorgeleistungen am Wohnort sind ausgeschöpft (ärztliche Behandlung, Heilmittel, etc.)
  • Sie haben sich aktiv um Ihre Gesundheit gekümmert (Präventionskurse etc.)
  • Eine ambulante Vorsorgekur ist nicht ausreichend
  • Sie befinden sich in ambulant fachärztlicher Behandlung, sofern bereits eine Erkrankung vorliegt
  • Es muss sich um eine zugelassene Vorsorgeeinrichtung handeln
  • Sofern Sie in den letzten vier Jahren bereits eine stationäre Vorsorgemaßnahme durchgeführt haben, ist eine vorzeitig erneute Maßnahme nur möglich, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend medizinisch erforderlich ist

Die Dauer einer stationären Vorsorgekur richtet sich grundsätzlich nach der medizinischen Notwendigkeit. Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Eine Verlängerung der Maßnahme ist möglich, sofern dies aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

Die entstehenden Kosten rechnet die Vorsorgeeinrichtung direkt mit der BKK exklusiv ab. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben eine kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro zu leisten. Diese wird direkt an die Einrichtung gezahlt.

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Für die Kostenübernahme einer stationären Vorsorgekur benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Antrag. Gern lassen wir Ihnen diesen Antrag zukommen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.