BKK exklusiv

Ambulante Vorsorgekur

Wann ist eine ambulante Vorsorgekur sinnvoll?

Versicherte können ambulante Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten in Anspruch nehmen, wenn die ambulanten Vorsorgeleistungen am Wohnort (zum Beispiel ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel etc.) ausgeschöpft sind.

Während einer ambulanten Vorsorgekur erhalten Sie zielgerichtete und individuelle Behandlungen. Diese finden dauerhaft unter kurärztlicher Betreuung statt.

Ziel einer solchen Maßnahme ist es

  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten einer ambulanten Vorsorgekur?

Um eine ambulante Vorsorgekur bewilligen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Ein anderer Leistungsträger ist nicht vorrangig zuständig (zum Beispiel der Rentenversicherungsträger)
  • Die ambulanten Maßnahmen am Wohnort (ärztliche Behandlung, Heilmittel, etc.) sind ausgeschöpft oder reichen nicht mehr aus
  • Sie haben sich aktiv um Ihre Gesundheit gekümmert (Präventionskurse etc.)
  • Sie befinden sich in ambulant fachärztlicher Behandlung, sofern bereits eine Erkrankung vorliegt
  • Ihre ambulante Vorsorgekur wird in einem anerkannten Kurort durchgeführt
  • Sofern Sie in den letzten drei Jahren bereits eine ambulante Vorsorgemaßnahme durchgeführt haben, ist eine vorzeitig erneute Maßnahme nur möglich, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen dringend medizinisch erforderlich ist

Die Dauer einer ambulanten Vorsorgekur beträgt mindestens zwei Wochen. Um einen Kurerfolg zu erzielen, ist eine Dauer von drei Wochen zu empfehlen.

Die BKK exklusiv übernimmt die Kosten in folgender Höhe:

LeistungenHöhe der Kostenübernahme
Kurärztliche Leistungen100 %
Heilmittel100 %
abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung
Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten und KurtaxeZuschuss in Höhe von 16,00 Euro kalendertäglich*

*Für chronisch erkrankte Kinder beträgt der kalendertägliche Zuschuss 25,00 Euro.

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Für die Bezuschussung einer ambulanten Vorsorgekur benötigen wir von Ihnen einen entsprechenden Antrag. Gern lassen wir Ihnen diesen Antrag zukommen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.