Wenn Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, weil Sie auf dem herkömmlichen, biologischen Weg keine Kinder bekommen können, unterstützt die BKK exklusiv betroffene Ehepaare.
Nicht immer erfüllt sich der Kinderwunsch sofort. Das bedeutet nicht, dass ein Paar kinderlos bleiben muss. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht man erst nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn des Versuchs, ein Kind zu zeugen, von einem unerfüllten Kinderwunsch. Mediziner stellen bei rund 90 Prozent aller Betroffenen eine Diagnose, die organische Ursachen verantwortlich macht. Psychische Ursachen werden bei zehn Prozent vermutet. Die Gründe liegen zu etwa gleichen Teilen bei beiden Geschlechtern. Der erste Schritt, um schwanger zu werden, ist deshalb, die Ursachen der Kinderlosigkeit zu klären.
Die BKK exklusiv übernimmt bei verheirateten Paaren die Hälfte der Kosten, wenn:
Das Kinderwunschzentrum erstellt basierend auf diesen Voraussetzungen einen Behandlungsplan. Dieser muss vor der Behandlung genehmigt werden.
Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe können eingefroren werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eine künstliche Befruchtung vorzunehmen. Versicherte haben aber nur dann Anspruch auf die sogenannte Kryokonservierung, wenn bei ihnen eine keimzellschädigende Therapie medizinisch notwendig ist. Dazu gehört die Behandlung von Erkrankungen wie Krebs, bei der die Eierstöcke, die Hoden oder die Ei- oder Samenzellen geschädigt werden und in der Folge die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder zerstört ist.
Ist eine keimzellschädigende Therapie notwendig, besteht Anspruch auf Leistungen der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe für männliche Versicherte bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und für weibliche Versicherte bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Die Leistung umfasst Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen.
Für Versicherte, die eine Kryokonservierung ohne die Notwendigkeit einer keimzellschädigenden Therapie wünschen, ist diese eine Eigenleistung. Die Leistung schließt das Einfrieren von Eierstockgewebe explizit aus, da laut Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) kein Nachweis für die Wirksamkeit eines solches Verfahrens vorliegt. Inwiefern diese Leistung noch in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden kann, überprüft der GBA zurzeit.
Medizinische und psychosoziale Beratung
Sie vereinbaren als Ehepaar einen gemeinsamen medizinischen Beratungstermin, am besten beim Gynäkologen. Ist eine Fruchtbarkeitsbehandlung aussichtsreich, bespricht die Ärztin / der Arzt die gesundheitlichen und seelischen Belastungen der künstlichen Befruchtung. Dann überweist er Sie an ein Kinderwunschzentrum.
Kinderwunschzentrum erstellt Behandlungsplan
Stehen die Gründe für die Kinderlosigkeit fest, kann das Kinderwunschzentrum einen Behandlungsplan erstellen. Der Mediziner wählt dabei je nach Diagnose die passende Methode, zum Beispiel eine Samenübertragung in die Gebärmutter (Insemination) oder eine Befruchtung in der Petrischale: die In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Behandlungsplan an die BKK exklusiv senden
Sie reichen den Behandlungsplan bei der BKK exklusiv ein. es wird dann entschieden, ob wir für Sie die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernehmen können. Seit 2004 sieht das Sozialgesetzbuch vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche bei verheirateten Frauen zwischen 25 und 40 Jahren übernehmen.
Start der Behandlung
Haben Sie sich für die Therapie entschieden und ist die Kostenübernahme durch die BKK exklusiv geklärt, kann die Behandlung beginnen. Die verschiedenen Phasen der künstlichen Befruchtung erstrecken sich meist über mehrere Wochen oder Monate.
Kostenübernahme
Jeder Einzelfall ist genau zu prüfen. Wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten für die künstliche Befruchtung.
Einige Bundesländer fördern die Kinderwunschbehandlung über den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Weitere Informationen finden Sie über die Suchmaschinen im Internet.
In bestimmten Fällen der Bund sowie einige Bundesländer weitere Zuschüsse für die künstliche Befruchtung. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen, unter anderem auf der Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.