BKK exklusiv

Arbeitsunfähigkeit & Krankmeldung

Wenn Ihre Ärztin/Ihr Arzt Sie krankschreibt, waren Sie es gewohnt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Eine Ausfertigung haben Sie der BKK exklusiv übersandt und eine zweite Ausfertigung an Ihren Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergegeben. Zwischenzeitlich ist dieses Verfahren durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst.

Spätestens seit 01.07.2022 übermitteln die (Zahn-) Arztpraxen und auch die Krankenhäuser die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). In diesem Fall müssen Sie keine AU-Bescheinigung mehr bei uns einreichen. Die Zweitausfertigung für dem Arbeitgeber / die BA erhalten Sie zunächst weiterhin in Papierform zur Weitergabe.

Ab 01.01.2023 ist auch für die Arbeitgeber das eAU-Verfahren verpflichtend. Arbeitnehmende müssen ihrem Arbeitgeber von da an keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings - zumindest vorerst - erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Außerdem hat der Arbeitnehmende weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

Inhalt

Wie erhalte ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wenn Ihr Arzt / Ihr Ärztin Sie für arbeitsunfähig hält, wird direkt nach Ihrem Arztbesuch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung in digitaler Form an die BKK exklusiv gesendet. Ansässige Vertragsärzte sind dazu verpflichtet, die Krankmeldung ihrer Patienten / ihrer Patientinnen über eine technische Schnittstelle direkt an die BKK exklusiv zu senden. Sie erhalten weiterhin eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel.

Wie kommt meine Krankmeldung zur Krankenkasse, wenn mein Arzt die eAU nicht übermitteln kann?

Sollte die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht sichergestellt werden können, wird Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informieren. Sie erhalten dann in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, um diese bei unserer BKK einzureichen.

Senden Sie die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung per Post an folgende Anschrift:
BKK exklusiv
31273 Lehrte


oder scannen Sie diese bitte in einem gängigen Dateiformat, vorzugsweise als pdf, und laden Sie die Bescheinigung schnell und einfach in unserem Chat oder, wenn Sie in unserem SELF SERVICE registriert sind, in Ihrem Account hoch.

Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?

Sie befinden sich stationär im Krankenhaus: Der Aufnahme- und Entlassungstag wird der BKK exklusiv elektronisch vom Krankenhaus gemeldet. Das Krankenhaus stellt Ihnen eine Bescheinigung mit der Bezeichnung „Liegebescheinigung“ aus. Diese können Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsagentur anstelle einer eAU geben.

Wenn Sie nach der Entlassung noch nicht arbeiten können, kann das Krankenhaus eine eAU erstellen und übermittelt diese direkt an die BKK exklusiv. Sollte dies nicht erfolgen, gehen Sie am nächsten Werktag nach Ihrer Entlassung zu einem Arzt / einer Ärztin. Diese/r erstellt die eAU für die BKK exklusiv, sowie die Durchschläge für Ihrem Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur.

Was muss ich tun, wenn ich eine weitere Krankmeldung brauche?

Zwischen dem durch Ihren Arzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit und der weiteren Feststellung (Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit) darf keine Lücke vorhanden sein. Sie müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich attestieren lassen. Samstage und Sonntage gelten nicht als Werktage. Sollte eine Lücke eintreten, so entfällt für die Lücke Ihr Anspruch auf Krankengeld.

Hatten Sie einen Unfall während der Arbeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg?

Sollten Sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit oder auf dem Weg nach Hause gehabt haben, wenden Sie sich bitte an einen sogenannten Durchgangsarzt, da es sich um einen „Arbeitsunfall“ handelt.

Ein Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, ist ein Arzt für Chirurgie mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie, es kann sich aber auch um einen Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie handeln. Augen- bzw. HNO-Ärzte sowie Zahnärzte gelten automatisch als Durchgangsärzte.

Ihre Krankmeldung wird auch in diesen Fällen als eAU durch eine technische Schnittstelle an die BKK exklusiv übermittelt. Wir kümmern uns.

Die eAU für Ihren Arbeitgeber (ohne Diagnose)

Ihr Arbeitgeber ruft über ein elektronisches Verfahren die Arbeitsunfähigkeitsdaten bei unserer BKK ab.

Arbeitnehmende müssen ihrem Arbeitgeber von da an keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings - zumindest vorerst - erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Außerdem hat der Arbeitnehmende weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ggf. ärztlich feststellen zu lassen.

WICHTIG: Ihr Arbeitgeber erhält keinerlei Einsicht auf Ihre Diagnosen. Ihm werden lediglich der Beginn und die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit elektronisch über eine datensichere Schnittstelle übermittelt.

Wenn keine Entgeltfortzahlung (mehr) besteht

Bei längeren Erkrankungen, durch die Anrechnung von Vorerkrankungen oder in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung erhalten Sie gegebenenfalls keine Entgeltfortzahlung. In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Die Informationen zum Krankengeld finden Sie hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.