BKK exklusiv

Krankengeld

Wann entsteht der Anspruch auf Krankengeld?

Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.

Dies gilt auch, wenn Sie stationär in einem Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung untergebracht sind. Sofern dabei die Rentenversicherung Kostenträger ist, erhalten Sie allerdings in dieser Zeit kein Krankengeld, sondern Übergangsgeld vom zuständigen Rentenversicherungsträger.

Im Regelfall zahlt Ihnen die BKK exklusiv nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer/-innen einen Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit.

Der Anspruch kann kürzer sein, wenn Vorerkrankungen anzurechnen sind oder während der sechs Wochen das Beschäftigungsverhältnis endet. In Einzelfällen wird auch länger Entgeltfortzahlung geleistet (zum Beispiel durch Tarifvertrag).

In der Zeit der Entgeltfortzahlung ruht die Entgeltersatzleistung und es kommt zu keiner Zahlung des Krankengeldes.

In den ersten vier Wochen nach einer Beschäftigungsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie erhalten aber Krankengeld von der BKK exklusiv.

Wie lange können Sie Krankengeld erhalten?

Der Anspruch auf Krankengeld besteht für Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für höchstens 78 Wochen. Dieser Zeitraum kann sich auch verkürzen, wenn Sie anrechenbare Vorerkrankungen haben.

Haben Sie während der Dauer Ihres Krankengeldanspruchs Entgeltfortzahlung erhalten oder beispielsweise anderweitige Leistungen eines Sozialversicherungsträgers bezogen, wie zum Beispiel Übergangsgeld während Ihrer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme, verlängert sich der Anspruch auf Krankengeld hierdurch nicht.

Folgende Zeiten werden auf die Höchstbezugsdauer beim Krankengeld angerechnet:

  • Zeiten, in denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig sind und Krankengeld bekommen haben
  • Zeiten, in denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Gehalt von Ihrem Arbeitgeber bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten
Unter welchen Voraussetzungen zahlt die BKK exklusiv Krankengeld?

Sie erhalten von der BKK exklusiv Krankengeld, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv als Mitglied mit Anspruch auf Krankengeld versichert
  • Sie sind länger als sechs Wochen durchgängig arbeitsunfähig (oder kürzer, wenn anrechenbare Vorerkrankungen vorliegen)
  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nahtlos durch den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin ausgestellt und an uns übermittelt.
In welcher Höhe zahlt die BKK exklusiv das Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 % Ihres Nettogehalts. Sofern Sie in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, werden diese bei der Berechnung berücksichtigt.

Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, entspricht die Höhe Ihres Krankengeldes der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Das Krankengeld ist in Anlehnung an die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld im Jahr 2025 bis zu 128,63 Euro brutto betragen (2024 bis zu 120,75 Euro).

In der Krankenversicherung sind Sie während des Bezuges von Krankengeld beitragsfrei versichert. Für die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen Sie aber aus dem Krankengeld im Regelfall Ihren Anteil an den Beiträgen entrichten.

Die BKK exklusiv meldet die Zeiten der Entgeltersatzleistungen direkt an den entsprechenden Rentenversicherungsträger. Die in Abzug gebrachten Beiträge überweisen wir direkt an die jeweilige Versicherung. Da der Bezug einer Entgeltersatzleistung auch in Ihrer Steuererklärung angegeben werden muss, meldet die BKK exklusiv die Höhe und den Zeitraum der im gesamten Kalenderjahr gezahlten Leistungen direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Das geschieht jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres. Nach der Datenübermittlung teilen wir Ihnen mit, welche Daten wir übermittelt haben.

Wann wird das Krankengeld ausgezahlt?

Grundsätzlich wird Krankengeld kalendertäglich gezahlt. Handelt es sich um einen vollen Kalendermonat erfolgt die Zahlung für 30 Tage. Sofern es sich um Teilmonate handelt, wird das Krankengeld für die tatsächlichen Tage ausgezahlt.

Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt immer bis zu dem Tag, an dem der Arzt die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung festgestellt bzw. ausgestellt hat. Es wird also rückwirkend gezahlt. Eine Zahlung für die Zukunft ist nicht möglich, da es sich bei der Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit nur um eine Prognose handelt.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.