Sie müssen arbeiten, aber Ihr Kind ist krank. Welches Elternteil kennt diese Situation nicht? In diesen Fällen stellt man sich die Frage, wie man für sein Kind da sein kann ohne finanzielle Einbußen zu haben? Wir als BKK exklusiv sind die Krankenkasse für die ganze Familie.
Wenn Ihr Kind erkrankt und deshalb von Ihnen betreut wird, zahlt die BKK exklusiv Ihnen Kinderkrankengeld, sofern Sie Ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können. Folgende Voraussetzungen müssen dafür vorliegen:
Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie in dieser Zeit unbezahlt freizustellen. Einige Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter. In diesem Fall können Sie kein Kinderkrankengeld erhalten. Zahlt der Arbeitgeber jedoch in dieser Zeit kein Gehalt, erhalten Sie Kinderkrankengeld von der BKK exklusiv.
Für jedes Kind, welches gesetzlich versichert ist, können Sie grundsätzlich pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Folglich können Sie pro Kind zusammen bis zu 20 Arbeitstage Kinderkrankengeld erhalten. Wenn Sie alleinerziehend sind, haben Sie allein einen Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage je Kind.
Bei mehr als zwei Kindern können Sie und der andere Elternteil jeweils bis zu 25 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten. Insgesamt sind damit bis zu 50 Arbeitstage pro Familie abgesichert.
Seit 05.01.2021 ist dieser Anspruch erhöht. Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2022 / 2023 pro Kind und Elternteil 30 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 65 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 130 Tage.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Sie sich den Kinderkrankengeldanspruch Ihres Partners / Ihrer Partnerin übertragen lassen. Bitte wenden Sie sich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Entgeltersatzleistungsbereich, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben.
Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 % Ihres ausgefallen Netto-Arbeitsentgeltes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten eine Einmalzahlung (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) erhalten, zahlen wir Ihnen sogar 100 % Ihres ausgefallenen Netto-Arbeitsentgeltes.
Die BKK exklusiv meldet die Zeiten der Entgeltersatzleistungen direkt an den entsprechenden Rentenversicherungsträger. Außerdem ziehen wir Ihren Anteil an den Beiträgen ab und überweisen ihn direkt an die jeweilige Versicherung (Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Da der Bezug einer Entgeltersatzleistung auch in Ihrer Steuererklärung angegeben werden muss, meldet die BKK exklusiv die Höhe und den Zeitraum der im gesamten Kalenderjahr gezahlten Leistungen direkt auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Das geschieht jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres. Nach der Datenübermittlung teilen wir Ihnen mit, welche Daten wir übermittelt haben.
Bitte senden Sie uns die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung Ihres Kindes mit den von Ihnen ergänzten Angaben zu. Wir werden uns anschließend mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen und eine entsprechende Verdienstbescheinigung anfordern, damit wir Ihr Krankengeld berechnen können.
Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass es in einigen Fällen zu Zeitverzögerungen kommen kann, da die Mitteilung Ihrer Arbeitgeber in den meisten Fällen erst nach der monatlichen Entgeltabrechnung erfolgt.