BKK exklusiv

Kinderhelmtherapie

Wann ist eine Kopforthese für Kinder notwendig?

Wenn Sie bei Ihrem Kind eine starke Kopfverformung feststellen und Umlagerungsversuche sowie physiotherapeutische Behandlungen bis zum vierten oder fünften Lebensmonat keine deutliche Besserung gebracht haben, sollten Sie mit einem Spezialisten über eine Helmtherapie für Ihr Kind sprechen.

Wann übernimmt die BKK exklusiv die Kosten der Therapie?

Grundsätzlich ist die Kinderhelmtherapie keine Kassenleistung. Wir bieten aber auch unseren jüngsten Versicherten ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.

Die BKK exklusiv übernimmt die vollen Kosten für eine Kopforthese (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie) bis zum vollendeten 15. Lebensmonat des Kindes, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Indikationsstellung und Verordnung ist durch eine spezialisierte orthopädische Einrichtung / Fachklinik oder einen Facharzt für Orthopädie vorzunehmen
  • Eine andere konventionelle Therapie ist nicht möglich oder nicht erfolgversprechend oder ohne die Behandlung mittels Kopforthesen sind Folgebehandlungen zu erwarten

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Damit eine Kostenübernahme/-erstattung erfolgen kann, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Kostenvoranschlag oder Rechnung des Leistungserbringers
  • Verordnung durch oben genannte Ärzte
  • Ggf. Ihre Bankverbindung

Sofern Sie uns einen Kostenvoranschlag vorlegen, kann der Leistungserbringer direkt mit der BKK exklusiv abrechnen.

Natürlich ist auch eine Erstattung der Kosten direkt an Sie möglich. Bitte klären Sie auch in diesem Fall vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme mit uns ab.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.