Wenn Sie bei Ihrem Kind eine starke Kopfverformung feststellen und Umlagerungsversuche sowie physiotherapeutische Behandlungen bis zum vierten oder fünften Lebensmonat keine deutliche Besserung gebracht haben, sollten Sie mit einem Spezialisten über eine Helmtherapie für Ihr Kind sprechen.
Grundsätzlich ist die Kinderhelmtherapie keine Kassenleistung. Wir bieten aber auch unseren jüngsten Versicherten ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.
Die BKK exklusiv übernimmt die vollen Kosten für eine Kopforthese (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie) bis zum vollendeten 15. Lebensmonat des Kindes, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Damit eine Kostenübernahme/-erstattung erfolgen kann, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Sofern Sie uns einen Kostenvoranschlag vorlegen, kann der Leistungserbringer direkt mit der BKK exklusiv abrechnen.
Natürlich ist auch eine Erstattung der Kosten direkt an Sie möglich. Bitte klären Sie auch in diesem Fall vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme mit uns ab.