BKK exklusiv

Frühkindliche Augenuntersuchung

Wann ist eine frühkindliche Augenuntersuchung notwendig?

Eine frühkindliche Augenuntersuchung (Amblyopie-Untersuchung) wird meistens bei Kindern mit einer familiären Vorbelastung durchgeführt. Die Amblyopie ist eine Sehschwäche, die im frühen Kindesalter schon entstehen kann. Sofern Sie als Eltern eine Sehschwäche haben, erkundigen Sie sich bei einem Kinder- oder Augenarzt, ob eine frühkindliche Augenuntersuchung bei Ihrem Kind sinnvoll ist.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten?

Grundsätzlich ist die frühkindliche Augenuntersuchung eine Privatleistung. Wir bieten allerdings auch unseren jungen Versicherten ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.

Wir erstatten Ihnen die Kosten für bis zu zwei frühkindliche Augenuntersuchungen in Höhe von jeweils bis zu 25,00 Euro, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Ihr Kind ist bei der BKK exklusiv versichert
  • Ihr Kind hat das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Die Untersuchung wird durch einen Facharzt für Kinderheil- oder Augenheilkunde durchgeführt
  • Eine Erkrankung bezogen auf die jeweilige Untersuchung liegt bei Ihrem Kind noch nicht vor
  • Es bestehen sogenannte Risikofaktoren, die auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen (familiäre Disposition)
  • Eine vertragsärztliche Leistung (Kassenleistung) steht nicht zur Verfügung

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Für eine Erstattung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Privatärztliche Originalrechnung
  • Ihre Bankverbindung

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.