BKK exklusiv

Kieferorthopädie

Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig?

Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit den Zahnfehlstellungen und ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Eine Zahnfehlstellung liegt vor, wenn die räumliche Anordnung eines Zahnes im Zahnkranz bzw. Kiefer von der physiologischen Idealposition abweicht. Zahnfehlstellungen können ästhetische und/oder funktionelle Konsequenzen auslösen und sind häufig mit Kieferfehlstellungen kombiniert.

Die Zahnfehlstellungen werden in verschiedene Schweregrade, sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppen, eingeteilt. Es gibt fünf verschiedene Indikationsgruppen. Eine medizinische Notwendigkeit der kieferorthopädischen Behandlung ist gegeben, wenn die Indikationsgruppen drei, vier oder fünf vorliegen.

Wann übernimmt die BKK exklusiv die Kosten?

Für unsere Versicherten übernehmen wir die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Die kieferorthopädische Behandlung erfolgt durch einen vertragsärztlichen Kieferorthopäden oder einem dafür ausgebildeten Zahnarzt
  • Es wurde eine der folgenden kieferorthopädischen Indikationsgruppen festgestellt: drei, vier oder fünf

Bei der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt die BKK exklusiv zunächst 80 % der Kosten. Diese werden – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über die Gesundheitskarte mit uns abgerechnet.

Die verbleibenden 20 % müssen Sie vorübergehend als Eigenleistung aufbringen. Befinden sich mindestens zwei versicherte Kinder, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mit ihren Erziehungsberechtigten in einem Haushalt leben, in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt der Anteil für das zweite und jedes weitere Kind nur 10 %.

Ist die Behandlung in dem erforderlichen Umfang erfolgreich beendet, erstattet Ihnen die BKK exklusiv Ihren kompletten Eigenanteil. Es lohnt sich also medizinisch wie finanziell, die Behandlung erfolgreich abzuschließen.

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Um die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung prüfen und bestenfalls genehmigen zu können, benötigen wir von Ihnen den vom Kieferorthopäden ausgefüllten Behandlungsplan.

Sofern der Behandlungsplan bewilligt wird, senden wir diesen zurück an die kieferorthopädische Praxis und die Durchführung der Behandlung kann starten.

Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie uns bitte eine entsprechende Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden ein sowie die Rechnungsunterlagen unter Angabe Ihrer Bankverbindung, damit wir die Erstattung der entstandenen Eigenanteile vornehmen können.

Werden eventuelle Mehrkosten von der BKK exklusiv übernommen?

Auf Ihren Wunsch können Sie Mehrleistungen mit dem Kieferorthopäden vereinbaren, deren Kosten allerdings nicht von der BKK exklusiv übernommen werden können. Im Rahmen der BKK exklusiv ExtraPlus Kooperation mit der Barmenia können Sie diese Leistungen über eine Zusatzversicherung privat absichern. Das gilt auch für kieferorthopädische Behandlungen, die unterhalb der für eine Kostenübernahme durch die BKK exklusiv liegenden Indikationsstufen (Schweregrad eins und zwei) liegen. Weitere Informationen zur privaten Zusatzversicherung finden Sie hier.

Wenn Sie weitere Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung haben, können Sie sich natürlich auch jederzeit vertrauensvoll an unsere Kundenberater/-innen aus dem Zahnersatzbereich wenden. Wir helfen Ihnen, neben Ihrer Gesundheit auch Ihren Geldbeutel zu schützen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.