
Krankenkassen können Verträge mit bestimmten Leistungserbringern über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Unter dem Begriff der integrierten Versorgung ermöglichen sie eine auf verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine interdisziplinär fachübergreifende Behandlung sowie unter Beteiligung vertragsärztlicher Leistungserbringer oder deren Gemeinschaften besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge. Leistungen der integrierten Versorgung verfolgen insbesondere das Ziel Behandlungen sowie auch operative Eingriffe ambulant durchzuführen, um stationäre Krankenhausbehandlungen zu vermeiden.
Integrierte Versorgungsverträge sind in jedem Bundesland separat ausgehandelt. Es sind somit vielfältige unterschiedliche Versorgungsformen bzw. Vertragspartner vorhanden. Sollten Sie Fragen zur integrierten Versorgung haben oder auf einen bestimmten Vertrag durch einen Arzt oder anderen Leistungserbringer angesprochen worden sein, geben wir Ihnen gern Auskunft. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Kundenberater/-innen aus dem Bereich Ärztliche Versorgung.