BKK exklusiv

Osteopathie

Die Osteopathie – Eine alternative Heilmethode

Immer mehr Menschen vertrauen auf die Wirksamkeit von alternativen, ergänzenden oder komplementären Heilmethoden, da diese allgemein als besser verträglich gelten und mit weniger Nebenwirkungen verbunden sind als schulmedizinische Maßnahmen.

Eine dieser alternativen Behandlungsmethoden ist die Osteopathie. Sie umfasst die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Als sanfte und ganzheitliche Heilmethode verzichtet sie auf Apparate, Spritzen und Medikamente.

Die Therapie stellt den Abbau von Blockaden und die Wiederherstellung des Gleichgewichts aller Körpersysteme in den Mittelpunkt. Sie richtet sich nicht auf die Behandlung der eigentlichen Krankheitssymptome. Die Selbstheilungskräfte des Patienten spielen dabei eine zentrale Rolle.

Wann und in welcher Höhe beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten?

Grundsätzlich ist die Osteopathie eine Privatleistung. Die BKK exklusiv bietet ihren Kunden allerdings ein überdurchschnittliches Angebot an Zusatzleistungen.

Wir übernehmen die Kosten für bis zu sechs Sitzungen (bis 2019: fünf Sitzungen) je Kalenderjahr und je Versicherten. Erstattet wird der volle Rechnungsbetrag bis zu maximal 50,00 Euro pro Sitzung, insgesamt somit bis zu 300,00 Euro (bis 2019: 250,00 Euro) im Kalenderjahr.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind bei der BKK exklusiv versichert
  • Es muss eine ärztliche Verordnung (formlose ärztliche Bescheinigung reicht aus) ausgestellt werden
  • Die Behandlung muss durch einen qualifizierten Leistungserbringer* durchgeführt werden

(*Leistungserbringer ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen oder hat eine osteopathische Ausbildung absolviert, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt)

Welche Unterlagen benötigt die BKK exklusiv von Ihnen?

Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst. Für eine Erstattung benötigen wir dann von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Originalrechnung
  • Ärztliche Bescheinigung/Verordnung
  • Ihre Bankverbindung

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Falle der Nichtmitgliedschaft des Behandlers im Berufsverband der Osteopathen die Beitrittsberechtigung des Osteopathen bestätigen lassen, da diese eine Voraussetzung für die Erstattung ist.

Wie finden Sie qualifizierte Leistungserbringer in Ihrer Nähe?

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Links zur Verfügung, wo Sie nach qualifizierten Leistungserbringern in Ihrer Nähe suchen können:

Selbstverständlich sind Ihnen unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagementbereich auch gern bei der Suche nach einem entsprechenden Leistungserbringer behilflich.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.