Individuelle Gesundheitsleistungen sind überwiegend medizinische Maßnahmen zur Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten, die einen belastbaren Wirksamkeitsnachweis bisher nicht erbracht haben. Konkret wurden sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen nicht, bzw. noch nicht positiv bewertet, so dass diese Maßnahmen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgenommen worden sind. Weiter haben individuelle Gesundheitsleistungen nicht gezeigt, dass sie, wie es das Sozialgesetz fordert, „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Folgende Untersuchungen gehören zum Beispiel zu den individuellen Gesundheitsleistungen:
Es ist schwierig den Nutzen von individuellen Gesundheitsleistungen zu beurteilen. Ihr behandelnder Arzt hat Sie vor der Inanspruchnahme der Leistung über die Kosten und den möglichen Nutzen aufzuklären, damit Sie selbst entscheiden können, ob Sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Die Gruppe im Gesundheitswesen, die das größte Interesse an individuellen Gesundheitsleistungen hat, ist die Gruppe der Ärzte. Sie können ihrer Praxis durch individuellen Gesundheitsleistungen ein besonderes Profil geben, außerdem Wünsche der Patienten nach mehr Vorsorge, alternativen Methoden und umfangreicheren Behandlungen erfüllen sowie für zusätzliche Einnahmen sorgen.
Eine zweite wichtige Gruppe sind die Versicherten, an die sich das Angebot richtet. Für Ihre Entscheidung, ob Sie das Angebot annehmen wollen, bekommen Sie jedoch oft Materialien, die nicht angemessen über Nutzen und Schaden informieren, sondern die die Leistung vor allem bewerben.
Die Informationen auf den Seiten des IGeL-Monitors sollen Versicherten helfen, die Vor- und Nachteile einzelner individueller Gesundheitsleistungen richtig einschätzen zu können.
Wenn Sie sich für eine individuelle Gesundheitsleistung entscheiden, achten Sie immer darauf, dass Sie eine spezifizierte Rechnung erhalten. Zum einen ist es die Pflicht des Leistungserbringers Ihnen eine Rechnung auszustellen, zum anderen kann so ggf. eine Anerkennung als Gesundheitsausgabe bei der Steuer erfolgen, sofern insgesamt die Mindestbeträge erreicht werden. Nur eine Quittung und eventuell geforderte Barzahlung in der Praxis sollten Sie nicht akzeptieren.
Unter bestimmten Umständen beteiligen wir uns an den Kosten für einzelne individuelle Gesundheitsleistungen im Rahmen unserer Extraleistungen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Inanspruchnahme der individuellen Gesundheitsleistung bei unseren Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagement, ob eine Bezuschussung möglich ist.