Die BKK exklusiv hat mit dem deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. einen Vertrag geschlossen, der unseren Versicherten Zugang zur Beratung und Behandlung mit der klassischen Homöopathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht.
Sie erhalten bei den teilnehmenden Kassenärzten, die die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen oder die Inhaber des Homöopathie Diploms des Deutschen Zentralvereins Homöopathischer Ärzte sind, folgende ärztliche Leistungen der BKK exklusiv:
An diesem sogenannten integrierten Versorgungsmodell können alle Versicherten der BKK exklusiv teilnehmen, wenn Sie bereit sind, einen homöopathisch tätigen und nach dem Vertrag zur integrierten Versorgung (IGV) zugelassenen Arzt aufzusuchen und sich nach den Regeln der Homöopathie behandeln zu lassen. Die Teilnahme der Versicherten an dieser integrierten Versorgung ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an der integrierten Versorgung mit der Unterschrift unter einer Teilnahmeerklärung. Die Einschreibung erfolgt bei einem der teilnehmenden Ärzte und verbleibt beim Arzt. Dieser rechnet die oben beschriebenen Leistungen direkt mit uns ab. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Neben den bereits oben genannten Qualifikationsvoraussetzungen ist es zwingend erforderlich, dass der homöopathisch tätige Arzt auch eine Zulassung als Vertragsarzt hat und dem Vertrag zur integrierten Versorgung beigetreten ist. Eine Kostenübernahme für homöopathische Leistungen von Ärzten ohne entsprechende Kassenzulassung oder von Heilpraktikern ist nicht möglich.
Über den folgenden internen Link erhalten Sie Zugriff auf unsere Datenbank mit allen teilnehmenden Ärzten, deren Telefonnummern und Anschriften, sortiert nach Postleitzahlen.
Weitere Informationen zur integrierten Versorgung erhalten Sie hier.
Grundsätzlich müssen homöopathische Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt werden. Die BKK exklusiv hat ihre Leistung bei Homöopathie allerdings auch auf die nicht verschreibungspflichtigen, aber apothekenpflichtigen Arzneimittel der Homöopathie erweitert.
Wir erstatten Ihnen die tatsächlich entstandenen Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, bis zu einem Gesamtbetrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wenn Sie wissen möchten, ob es sich bei Ihrem privat gekauften Medikament um ein homöopathisches Arzneimittel handelt, können Sie sich gern direkt an unser Versorgungsmanagement wenden.
Die Abrechnung für Ihre Arzneimittel erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung der Apotheke bezahlen Sie zunächst selbst. Für eine Erstattung benötigen wir dann folgende Unterlagen: