BKK exklusiv

Hilfsmittel

Wann ist die Versorgung mit einem Hilfsmittel sinnvoll?

Hilfsmittel dienen der Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung, der Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder dem Ausgleich einer Behinderung.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Gruppen von Hilfsmitteln:

  • Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
    (zum Beispiel Ernährungssonden oder Inkontinenzartikel)
  • Rehabilitationshilfsmittel
    (zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen und vieles mehr)

Nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen Hilfsmittel, die als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen sind.

Wann beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten eines Hilfsmittels?

Voraussetzung für die Kostenübernahme eines Hilfsmittels seitens der BKK exklusiv ist das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit und damit verbunden die Ausstellung einer Verordnung (eines Rezeptes) durch einen zugelassenen Vertragsarzt. Dies ist jedoch nur erforderlich, soweit eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist.

Sofern für Sie ein Hilfsmittel durch eine Vertragsärztin / einen Vertragsarzt verordnet wurde besitzen Sie die Möglichkeit, sich direkt an einen Hilfsmittel-Leistungserbringer (zum Beispiel Sanitätshaus) zu wenden. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen von unserem Versorgungsmanagement gern zur Verfügung.

In welcher Höhe übernimmt die BKK exklusiv die Kosten eines Hilfsmittels?

Die BKK exklusiv übernimmt für Hilfsmittel grundsätzlich die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages oder bis zum vereinbarten Vertragspreis.

Sie haben lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), maximal 10,00 Euro für jedes abgegebene Hilfsmittel zu leisten.

Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel fällt eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 % der abgerechneten Kosten, maximal 10,00 Euro pro Monat an.

Die Zuzahlungen sind von Ihnen direkt an den Leistungserbringer zu zahlen.

Die bei der BKK exklusiv versicherten Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen für Hilfsmittel befreit.

Über die Zuzahlung hinaus können bei bestimmten Hilfsmitteln Eigenbeteiligungen für Sie entstehen.

Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagement, damit wir Sie ausführlich über das von Ihnen benötigte Hilfsmittel informieren können.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.