Heilmittel werden eingesetzt, um Beeinträchtigungen durch eine Krankheit abzumildern, eine Krankheit auszuheilen oder ein Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten. Weiterhin werden diese angewendet, um der Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes frühzeitig entgegenzuwirken.
Es gibt verschiedene Arten von Heilmitteln, welche nachfolgend aufgelistet sind:
Voraussetzung für die Kostenübernahme der Heilmittel seitens der BKK exklusiv ist die Ausstellung einer vertragsärztlichen Verordnung auf dem dafür verbindlich vorgeschriebenen Mustervordruck.
Vertragsärzte haben Heilmittel zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen nach den Richtlinien Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen zu verordnen. Der Heilmittelkatalog wird durch den G-BA definiert und gilt somit bundesweit und für alle Krankenkassen einheitlich. Durch den Heilmittelkatalog wird festgelegt, welche Heilmittel in welchem Umfang und bei welcher Indikation von den an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten verordnet werden können. Art und Schwere der Erkrankung bestimmen die Anzahl der Therapieeinheiten.
Der Therapeut kann anhand der vom Arzt gemachten Angaben auf der Verordnung folgende Punkte entnehmen:
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit verliert, sofern nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Verordnungsdatum mit der Behandlung begonnen wird. Liegt ein dringlicher Behandlungsbedarf vor, hat die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu beginnen; die Ärzte kennzeichnen dies dann auf der Verordnung.
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ebenfalls ihre Gültigkeit.
Die BKK exklusiv übernimmt für Sie grundsätzlich die Kosten in Höhe von 100 %. Die entstehenden Kosten rechnen die Leistungserbringer – für Sie ganz einfach und unkompliziert – direkt über Ihre Gesundheitskarte mit uns ab.
Sie haben lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der abgerechneten Kosten sowie zusätzlich 10,00 Euro pro Verordnung zu leisten. Die Zahlung Ihrerseits erfolgt direkt an den Leistungserbringer.
Die bei der BKK exklusiv versicherten Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen für ärztlich verordnete Heilmittel befreit.