Solange man gesund ist, macht man sich über die häusliche Krankenpflege im Regelfall keine Gedanken. Der allgemeine Glaube ist, dass häusliche Krankenpflege überwiegend für ältere Menschen in Betracht kommt. Aber auch junge Menschen kann eine schwere Krankheit oder ein Unfall so treffen, dass sie die Leistung der häuslichen Krankenpflege benötigen.
Die häusliche Krankenpflege setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
Die häusliche Krankenpflege wird grundsätzlich in Ihrem Haushalt oder im Haushalt ihrer Familien erbracht. Sie kann aber auch an sonstigen geeigneten Orten durchgeführt werden, sofern Sie sich regelmäßig wiederkehrend dort aufhalten und die verordnete Maßnahme an diesem Ort zuverlässig durchgeführt werden kann. Außerdem müssen für die Erbringung der einzelnen Maßnahmen geeignete räumliche Verhältnisse vorliegen. Zu diesen geeigneten Orten zählen zum Beispiel:
Aus der Verordnung einer häuslichen Krankenpflege können sich drei verschiedene Ziele ergeben:
Ziel der Krankenhausvermeidungspflege ist es, Ihnen das Verbleiben oder die möglichst frühzeitige Rückkehr in Ihren häuslichen Bereich zu erlauben. Sie umfasst die Behandlungs- und Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Sicherungspflege dient dem Ziel die ambulante ärztliche Behandlung zu ermöglichen und deren Ergebnis zu sichern. Sie beinhaltet die notwendige Behandlungspflege.
Das Ziel der Unterstützungspflege ist die Sicherstellung der Versorgung
Die Unterstützungspflege setzt sich aus der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zusammen.
Damit wir die Kosten für die häusliche Krankenpflege übernehmen können, muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Verrichtungen nicht selbst durchführen können und eine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung und Pflege von Ihnen ebenfalls nicht übernehmen kann.
Bei der Sicherungspflege soll insbesondere die Erstverordnung einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen nicht überschreiten, damit sich der behandelnde Arzt über den Erfolg der verordneten Maßnahmen vergewissern kann. Wenn ersichtlich ist, dass der zunächst verordnete Zeitraum nicht ausreichend ist, kann die Folgeverordnung auch für eine längere Dauer ausgestellt werden, sofern die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Der Anspruch auf die Krankenhausvermeidungspflege und die Unterstützungspflege besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen, wenn der Medizinische Dienst festgestellt hat, dass dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Die BKK exklusiv übernimmt für Sie die Kosten der häuslichen Krankenpflege in Höhe von 100 %. Die Kosten werden über Ihre Gesundheitskarte – für Sie ganz einfach und unkompliziert – mit uns abgerechnet.
Sie haben für die ersten 28. Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten sowie 10,00 Euro je Verordnung an uns zu leisten, sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihr Arzt prüft die entsprechenden Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer häuslichen Krankenpflege und stellt Ihnen ggf. eine Verordnung aus. Diese ist sowohl von Ihnen als auch vom Pflegedienst entsprechend zu ergänzen und anschließend bei uns einzureichen.
Reichen die oben beschriebene Leistungen der Unterstützungspflege nicht aus und es wurde keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 – 5 im Sinne des Elften Sozialgesetzbuches festgestellt, besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Kurzzeitpflege in der sozialen Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI). Der Anspruch ist auf acht Wochen und 1.612,00 Euro je Kalenderjahr begrenzt.
Die Vorschriften zur Berücksichtigung bzw. zur Anrechnung der Verhinderungspflege der sozialen Pflegeversicherung finden keine Anwendung.
Sofern Sie hierzu weitere Informationen wünschen, können Sie sich vertrauensvoll an unsere Kundenberater/-innen aus dem Pflegebereich wenden.