Überschreiten Sie als Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen oder sind Sie selbstständig tätig, besteht für Sie die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter zu versichern oder das solidarische System zugunsten einer individuellen privaten Krankenversicherung (PKV) einzutauschen.
Die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse bilden eine Solidargemeinschaft. Ihr Beitrag richtet sich nach Ihren Einkünften, unabhängig von Ihrem individuellen Krankheitsrisiko. Das gibt Ihnen die Sicherheit, da zum Beispiel die Beiträge auch unabhängig vom Lebensalter berechnet werden.
Außerdem erhalten Sie alle notwendigen Leistungen unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Wartezeiten, Zuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Leistungen sind, anders als in der PKV, in der GKV tabu.
Doch nicht nur darin unterscheiden sich die GKV und die PKV. Vergleichen Sie vor Ihrer Entscheidung sorgfältig die Vor- und Nachteile beider Systeme, denn der Weg von der PKV zurück in unsere starke Gemeinschaft ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Wir haben in der nachfolgenden Aufstellung bereits die wichtigsten Vergleichspunkte für Sie aufgelistet:
Vergleichspunkte | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
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System | Solidaritätsprinzip: Die Finanzierung erfolgt durch Umlage. Jeder zahlt nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit (Einkommen). | Individualitätsprinzip: Jeder zahlt nach seiner persönlichen Risikosituation (Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht etc.). |
Mitglieder | Pflichtversicherung: Arbeitnehmer, Rentner, Leistungsbezieher (Arbeitslosengeldbezug), Studenten Freiwillige Versicherung: Arbeitnehmer mit einem höheren Verdienst, Beamte und Selbständige. | Versicherte Personengruppen: Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten. Arbeitnehmer erst dann, wenn ihr Einkommen einen bestimmten Grenzwert überschreitet. |
Angehörige | Kostenlose Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne oder mit nur geringem eigenem Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. | Keine kostenlose Mitversicherung: Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Vertrag abgeschlossen und bezahlt werden. Sofern ein Elternteil von Kindern privat krankenversichert ist, ist eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gegebenenfalls ausgeschlossen. |
Beiträge | Beitragshöhe / Paritätische Beitragstragung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den zu zahlenden Beitrag. Der Beitrag wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. | Beitragstragung/-höhe: Folgende Faktoren bestimmen die Beitragshöhe bei Vertragsabschluss: Gesundheitszustand, Alter, Geschlecht. Krankheiten können zu Risikozuschlägen führen. Zusätzlich bestimmen das Leistungsniveau und die Höhe der Eigenbeteiligung im Krankheitsfall den Tarif. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte nur bis zur Höhe des durchschnittlichen Maximalbeitrags der GKV. |
Bonus/Wahltarif | Ihre Gesundheitsboni: Bei der BKK exklusiv werden Sie im Rahmen unserer eigenen Bonusprogramme mit Prämien belohnt, wenn Sie sich um Ihre Gesundheit kümmern und zum Beispiel Vorsorgeangebote in Anspruch nehmen. Beitragserstattungen sind im Rahmen unseres Wahltarifes möglich, auch bei Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen. | Seltene Beitragserstattung: In der PKV werden Beiträge meist nur dann erstattet, wenn Sie Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen. Hierzu zählen auch Untersuchungen der Gesundheitsvorsorge. |
Zuzahlungen | Gesetzlich vorgeschrieben: Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhausbehandlungen und weiteren Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte davon befreit werden. | Individuell vereinbar: In der PKV sind Zuzahlungen Verhandlungssache. Je mehr Sie bei bestimmten Leistungen selbst zahlen, desto geringer kann der monatliche Beitrag sein. |
Perspektive | Keine Rückstellungen: Gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Gewinne machen und somit auch keine Rückstellungen bilden. Mit zunehmenden Alter der Bevölkerung sinkt die Zahl der Beitragszahler und es sind höhere Tarife möglich. Ihre Beitragshöhe orientiert sich jedoch weiterhin am Einkommen. | Rückstellungen: Obwohl die privaten Krankenkassen Rückstellungen bilden dürfen, steigt der Beitrag mit zunehmenden Alter des Versicherten zum Teil deutlich an. So kann es trotz geringeren Einkommens dazu kommen, dass Sie höhere Beiträge zu zahlen haben. |
Leistungen | Anspruch/Abrechnung: Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen allen Ärzten und Therapeuten mit Kassenzulassung. Die meisten Leistungen werden direkt mit der BKK exklusiv abgerechnet. Der Patient hat somit keine Abrechnungsarbeit und muss auch nicht in Vorleistung treten. In der Schwangerschaft zahlt die BKK exklusiv Mutterschaftsgeld und unter bestimmten Voraussetzungen einen Mutter-/Kind-Bonus. | Anspruch/Abrechnung: Theoretisch haben privat Versicherte die freie Arztwahl. Das gilt aber nur dann, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist. Der Versicherte zahlt in der Regel zunächst selbst und rechnet dann mit der PKV ab. Eventuelle Rechnungskürzungen gehen dabei zu Lasten des Patienten. Es gibt keine zusätzlichen Leistungen in der Schwangerschaft. |
Kuren | Kostenübernahme möglich: Bei der BKK exklusiv gehören Kurmaßnahmen selbstverständlich zum Programm. | Extra Vertrag notwendig: Kurleistungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn diese vertraglich gesondert festgelegt sind. |
Vorsorge | Vorsorgeleistungen: Alle drei Jahre ein Gesundheitscheck (ab dem 35. Lebensjahr), Krebsfrüherkennung, Schwangerschaftsvorsorge und Kindervorsorge. Zahnprophylaxe mit Bonusanreiz. Für weitergehenden Schutz bietet die BKK exklusiv Zusatzversicherungen bei einem Partner an. | Vorsorgeleistungen: Entsprechen meistens den Leistungen der GKV. Für mehr Leistungen können Zusatztarife abgeschlossen werden. |
Verdienstausfall | Entgeltersatzleistungen: Die BKK exklusiv zahlt Krankengeld. Auch bei Pflege erkrankter Kinder kann Anspruch auf Krankengeld für den pflegenden Elternteil bestehen. Entgeltersatzleistungen sind beitragsfrei. | Extra Vertrag notwendig: Kranken- und Krankenhaustagegeld müssen extra versichert werden. Während des Bezuges kassiert die PKV den Beitrag in voller Höhe weiter. |
Der scheinbare Beitragsvorteil der privaten Krankenversicherung kann sich schnell in Luft auflösen, wenn Sie eine Familie gründen, älter werden oder Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen müssen.
Übersteigt Ihr Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze oder Sie sind älter als 55 Jahre, haben Sie kaum eine Möglichkeit mehr zur Rückkehr in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Sie sich einmal für einen privaten Anbieter entschieden haben.
Deshalb empfehlen Verbraucherschützer eher die freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse.