Ihre Gesundheitskarte im Scheckkartenformat öffnet Ihnen die Türen zu praktisch allen Gesundheitsleistungen, für die die BKK exklusiv die Kosten übernimmt.
Ihre persönliche Karte bekommen Sie - und ggf. mitversicherte Familienangehörige gleich zu Beginn der Mitgliedschaft bzw. Versicherung von uns übersandt.
Die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Daten sind die Angaben, die der Leistungserbringer (z.B. Arzt oder Zahnarzt) für die Abrechnung mit uns benötigt.
Für alle Versicherten ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Lichtbild zwingend erforderlich. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (zum Beispiel Schwerstpflegebedürftige) kann darauf verzichtet werden.
Das Lichtbild wird als digitales Bild zu Ihren Versichertendaten gespeichert und auf der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Endet Ihre Versicherung, wird das Lichtbild gelöscht, ebenso nach 10 Jahren mit Ablauf der Gültigkeit.
Nutzen Sie unseren online Lichtbildservice.
Die elektronischen Gesundheitskarten der BKK exklusiv haben ein vorgeschriebenes zweistufiges Zertifizierungsverfahren durchlaufen und sind von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (kurz: gematik) zugelassen worden.
Versichertendaten im Versichertenstammdatenmananagement:
Diese Anwendung ermöglicht in Echtzeit die Prüfung und ggf. Aktualisierung der Versichertenstammdaten bei einer Leistungsinanspruchnahme zum Beispiel in der Arzt- oder Zahnarztpraxis. Bislang ist bei einer Änderung Ihrer Daten, zum Beispiel einer neuen Anschrift, eine neue Karte ausgestellt worden. Dies ist im Rahmen der online-Anwendung nicht mehr nötig. Wenn uns die Adressänderung bekannt ist und sie in Ihren Versichertenstammdaten bei der BKK exklusiv geändert wird, aktualisieren sich diese Daten auf der Karte bei der nächsten Nutzung automatisch.
Gültigkeit der Gesundheitskarte:
Ebenfalls wird die Gültigkeit der Karte online geprüft werden. So ist es der BKK exklusiv möglich, im Falle eines Kartenverlustes diese zu sperren. Eine Nutzung wird damit unmöglich, Missbrauch durch Unberechtigte ausgeschlossen. Dies bedeutet jedoch auch, dass – unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum auf der Rückseite der Gesundheitskarte (europäische Krankenversicherungskarte) – ab Erhalt einer neuen Gesundheitskarte immer diese zu verwenden ist. Eine „alte“ Karte weiter zu nutzen, wird zu Problemen führen, da die alte Gesundheitskarte online gesperrt wird. Somit sind die Karten nicht mehr nutzbar und werden bei der Vorlage bei Leistungserbringern (zum Beispiel Ärzten, Zahnärzten etc.) abgewiesen.
Notfalldaten, Medikationsplan:
Weitere online-Anwendungen wie die Speicherung von Notfalldaten, Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien, Blutgruppen, chronischen Erkrankungen sind möglich. Ihre behandelnden Ärzte können dadurch schneller erkennen, ob Besonderheiten im Behandlungsfall beachtet werden müssen, insbesondere in Notallsituationen.
Wenn Sie sich entschließen, medizinische Daten mit Ihrer Karte zu speichern, (z.B. das e-Rezept) erhalten Sie für Ihre Gesundheitskarte und den Datenzugriff darauf auf Anforderung eine Geheimnummer (PIN), wie bei Ihrer ec-Karte. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt somit weder eine Speicherung noch ein Zugriff Ihrer Daten auf der Gesundheitskarte. Denn auch Leistungserbringer wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte erhalten eine eigene Karte, den sogenannten Heilberufeausweis. Erst wenn die Gesundheitskarte und der Heilberufeausweis im Kartenlesegerät stecken und sich sowohl die/der Versicherte als auch die Ärztin oder der Arzt mit ihrer jeweiligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) ausgewiesen haben, können die Daten entschlüsselt und gelesen werden. Ausnahme sind die Notfalldaten, bei denen die PIN-Eingabe durch die Ärztin bzw. den Arzt ausreichen, wenn Sie zuvor die Einwilligung zur Speicherung auf Ihrer Gesundheitskarte gegeben haben.
Dank der neuen Möglichkeiten ist in einem Notfall der Unfallarzt sofort über lebensrettende Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen oder Arzneimittelunverträglichkeiten informiert, aber nur, wenn Sie sich entscheiden, diese Daten zu speichern. Sie tragen Ihre Gesundheitsdaten immer bei sich. So gehen keine Informationen verloren und Sie können sich leichter und schneller mit Ihren behandelnden Ärzten austauschen – wenn Sie in die Speicherung und Abrufung Ihrer Daten einwilligen.
Ohne Ihre Einwilligung kann keine Speicherung oder ein Abruf der vertraulichen Daten erfolgen. Sie allein entscheiden, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer welche Dokumente einsehen darf. Ihre Einwilligung hierzu können Sie mit einer Geheimnummer (PIN) geben. Auf Anforderung erhalten Sie Ihre persönliche PIN in einem gesonderten Brief, der Ihnen mit der Post im Rahmen der sicheren Zustellung zugesandt wird.
Wie zuvor schon beschrieben, erhalten alle Zugriffsberechtigten (zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser) einen sogenannten Heilberufeausweis. Nur damit und zusammen mit Ihrer Karte und Ihrer Geheimnummer besteht die Möglichkeit auf die in Ihrer Karte gespeicherten Daten zuzugreifen.
Eine PIN können Sie erhalten, wenn nachgewiesen ist, dass Ihnen die Gesundheitskarte sicher zugestellt wurde. Dann dürfen wir Ihnen das Schreiben mit der PIN als einfaches Schreiben zusenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aufgrund des Versichertenstammdatenmanagements können die persönlichen Daten auf Ihrer Gesundheitskarte automatisch geändert werden, sodass die Ausstellung einer neuen Gesundheitskarte nicht notwendig ist.
In den nachfolgend genannten Fällen erhalten Sie allerdings eine neue Gesundheitskarte
Die Versicherten der BKK exklusiv nutzen die aktuell gültigen Generationen der Gesundheitskarten: G2 oder G2.1. Hiermit sind grundsätzlich alle Anwendungen möglich.
Die Gesundheitskarten sind längstens 5 Jahre nutzbar, da nach diesem Zeitraum die auf der Karte befindlichen Sicherheitszertifikate ablaufen. Versicherte der BKK exklusiv erhalten in diesen Fällen automatisch eine neue Gesundheitskarte wenn ein aktuelles Lichtbild vorliegt. Aktuell werden Gesundheitskarten der Generation 2.1 ausgegeben, die eine so genannte Near-Field-Schnittstellekurz: NFC oder kontaktlose Schnittstelle haben. Diese Karten sind an dem Symbol zu erkennen und machen künftige digitale Anwendungen wie z.B. das e-Rezept möglich.