Nicht für jeden tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Folgende Personenkreise sind davon nicht betroffen:
Sie alle können sich aber trotzdem für den Krankenversicherungsschutz in einer starken Gemeinschaft entscheiden, indem Sie bei der BKK exklusiv die sogenannte freiwillige Versicherung wählen.
Sofern Sie zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können folgende Personen im Rahmen der freiwilligen Versicherung Mitglied der BKK exklusiv werden:
Eine freiwillige Versicherung in der BKK exklusiv lohnt sich immer. Sie können die BKK exklusiv wählen, wenn
Krankenkassenwechsel während einer bereits bestehenden freiwilligen Versicherung
Der Krankenkassenwechsel wird grundsätzlich genau wie bei den übrigen Versicherten vollzogen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Freiwillige Versicherung auf Wunsch
Wie bereits am Anfang erwähnt, gibt es verschiedene Personenkreise, für die eine freiwillige Versicherung auf Wunsch möglich ist. Wenn Sie im Folgenden auf den gewünschten Personenkreis klicken, erhalten Sie weitere Informationen bezüglich der Mitgliedschaft:
Mit der freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung entsteht auch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung.
Die Beitragssätze der BKK exklusiv sind sehr günstig und liegen unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge sind einkommensgerecht und werden maximal aus Einkünften bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Wer keine Einnahmen hat, zahlt einen Mindestbeitrag.
Die Beiträge werden aus Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt und dem Beitragssatz zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung berechnet. Welcher Beitragssatz der Krankenversicherung zu Grunde zu legen ist, richtet sich nach der Art der Einkünfte. Die Höhe des Pflegeversicherungsbeitragssatzes richtet sich nach Ihrem Alter bzw. danach, ob Sie eine Elterneigenschaft nachweisen oder kinderlos sind. In der Pflegeversicherung sind gegebenenfalls auch noch eigene Beihilfeansprüche (Beamte) zu berücksichtigen.
Hier eine kurze Übersicht der Beitragssätze zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung:
Sozialversicherungszweig | Beitragssatz |
---|---|
Krankenversicherung ermäßigt | 14,00 % |
Krankenversicherung allgemein | 14,60 % |
Krankenversicherung Zusatzbeitrag (kassenindividuell) | 2,39 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung (ergänzende Hinweise) | |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, darüber hinaus mit anrechenbarem Kind | 3,60 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres | 4,20 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit zwei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 3,35 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit drei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 3,10 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit vier Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 2,85 % |
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit fünf oder mehr Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres | 2,60 % |
Pflegeversicherung mit Beihilfe | 1,80 % |
Pflegeversicherung mit Beihilfe kinderlos (für Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben) | 2,10 % |
Als beitragspflichtige Einnahmen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören zum Beispiel:
Für freiwillig Versicherte, deren Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich, sondern zum Beispiel privat krankenversichert ist, zählt ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung Ihres Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung unter Umständen mit.
Folgende Mindest- und Höchstbeträge sind bei den zu Grunde zu legenden Einkünften für das Kalenderjahr 2025 zu berücksichtigen:
Monatliche Mindest- bzw. Höchsteinnahmen | |
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Mindesteinnahme | 1.248,33 Euro |
Höchsteinnahme | 5.512,00 Euro |
Höchsteinnahme, wenn Ehepartner/in nicht gesetzlich versichert ist | 2.587,50 Euro |
Sofern Sie die entsprechenden Werte für 2024 noch benötigen, finden Sie diese hier.
Wie sich Ihre individuelle Beitragsberechnung zusammensetzt, errechnen wir gern anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte.