BKK exklusiv

Freiwillige Versicherung

Nicht für jeden tritt automatisch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Folgende Personenkreise sind davon nicht betroffen:

  • Selbstständige
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt
  • Ehepartner oder Kinder von privat Krankenversicherten bzw. der freien Heilfürsorge unterliegenden Personen

Sie alle können sich aber trotzdem für den Krankenversicherungsschutz in einer starken Gemeinschaft entscheiden, indem Sie bei der BKK exklusiv die sogenannte freiwillige Versicherung wählen.

Beitritt für folgende Personenkreise

Sofern Sie zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können folgende Personen im Rahmen der freiwilligen Versicherung Mitglied der BKK exklusiv werden:

  • Arbeitnehmer/-innen, deren Jahres-Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten
    (Die aktuellen Grenzen finden Sie hier)
  • Personen, deren kostenfreie Familienversicherung endet
  • Ehemalige Krankenversicherte, die in den fünf Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate gesetzlich versichert waren oder unmittelbar vor dem Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert waren
  • Kinder, für die eine Familienversicherung ausgeschlossen ist
  • Hauptberuflich Selbstständige
  • Beamte
  • Studenten, die die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studenten nicht mehr erfüllen
  • Schwerbehinderte, wenn sie selbst, ein Elternteil oder ihr Ehegatte in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre gesetzlich versichert waren und das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr ins Inland wieder eine Beschäftigung aufnehmen
  • Rentner, die die Kriterien für eine Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllen
  • Sonstige zuvor gesetzlich Krankenversicherte

Wählbarkeit der BKK exklusiv

Eine freiwillige Versicherung in der BKK exklusiv lohnt sich immer. Sie können die BKK exklusiv wählen, wenn

  • Sie in einem der Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein Ihren Wohnort oder Ihren Beschäftigungsort haben oder
  • Ihr Ehepartner oder Ihr/e eingetragene/r Lebenspartner/-in bei der BKK exklusiv versichert sind oder
  • vorher für Sie bereits eine andere Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bei der BKK exklusiv bestanden hat.

Mitgliedschaft

Krankenkassenwechsel während einer bereits bestehenden freiwilligen Versicherung

Der Krankenkassenwechsel wird grundsätzlich genau wie bei den übrigen Versicherten vollzogen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Freiwillige Versicherung auf Wunsch

Wie bereits am Anfang erwähnt, gibt es verschiedene Personenkreise, für die eine freiwillige Versicherung auf Wunsch möglich ist. Wenn Sie im Folgenden auf den gewünschten Personenkreis klicken, erhalten Sie weitere Informationen bezüglich der Mitgliedschaft:

Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Mit der freiwilligen Mitgliedschaft in der Krankenversicherung entsteht auch eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung.

Beiträge

Die Beitragssätze der BKK exklusiv sind sehr günstig und liegen unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge sind einkommensgerecht und werden maximal aus Einkünften bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Wer keine Einnahmen hat, zahlt einen Mindestbeitrag.

Die Beiträge werden aus Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt und dem Beitragssatz zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung berechnet. Welcher Beitragssatz der Krankenversicherung zu Grunde zu legen ist, richtet sich nach der Art der Einkünfte. Die Höhe des Pflegeversicherungsbeitragssatzes richtet sich nach Ihrem Alter bzw. danach, ob Sie eine Elterneigenschaft nachweisen oder kinderlos sind. In der Pflegeversicherung sind gegebenenfalls auch noch eigene Beihilfeansprüche (Beamte) zu berücksichtigen.

Hier eine kurze Übersicht der Beitragssätze zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung:

SozialversicherungszweigBeitragssatz
Krankenversicherung ermäßigt14,00 %
Krankenversicherung allgemein14,60 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag
(kassenindividuell)
2,39 %
Beitrag zur Pflegeversicherung (ergänzende Hinweise)
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, darüber hinaus mit anrechenbarem Kind
3,60 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung mit Beitragszuschlag
für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres
4,20 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit zwei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
3,35 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit drei Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
3,10 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit vier Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,85 %
Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung
mit fünf oder mehr Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
2,60 %
Pflegeversicherung mit Beihilfe1,80 %
Pflegeversicherung mit Beihilfe kinderlos
(für Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben)
2,10 %

Beitragspflichtige Einnahmen

Als beitragspflichtige Einnahmen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehören zum Beispiel:

  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
  • Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
  • Pensionen
  • Beamtenbezüge
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
  • Unterhaltszahlungen von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern
  • Übergangsgebührnisse für Zeitsoldaten nach Ende ihrer Dienstzeit

Für freiwillig Versicherte, deren Ehe- oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gesetzlich, sondern zum Beispiel privat krankenversichert ist, zählt ihr oder sein Einkommen bei der Berechnung Ihres Beitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung unter Umständen mit.
Folgende Mindest- und Höchstbeträge sind bei den zu Grunde zu legenden Einkünften für das Kalenderjahr 2025 zu berücksichtigen:

Monatliche Mindest- bzw. Höchsteinnahmen
Mindesteinnahme1.248,33 Euro
Höchsteinnahme5.512,00 Euro
Höchsteinnahme, wenn Ehepartner/in nicht gesetzlich versichert ist2.587,50 Euro

Sofern Sie die entsprechenden Werte für 2024 noch benötigen, finden Sie diese hier.

Wie sich Ihre individuelle Beitragsberechnung zusammensetzt, errechnen wir gern anhand Ihrer tatsächlichen Einkünfte.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.