Wir wollen Sie bestmöglich unterstützen, wenn bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt wird, die eine Ernährungsumstellung nach sich zieht.
Im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation haben wir die Möglichkeit die Kosten für eine Ernährungsberatung zu übernehmen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Ernährungsberatung seitens der BKK exklusiv ist eine vertragsärztliche Bescheinigung / Verordnung sowie das Vorliegen einer Erkrankung, die eine Ernährungsberatung notwendig macht. Solche Erkrankungen können zum Beispiel sein:
Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über die Erkrankung und über die Motivation der Patienten zur Durchführung der Ernährungsberatung beinhalten.
Zusätzlich muss der Leistungserbringer eine Ernährungsberaterin / ein Ernährungsberater mit einem sogenannten ökotrophologischen Abschluss sein. Wir sind Ihnen gern bei der Suche nach einem qualifizierten Leistungserbringer behilflich. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagement. Regelmäßig bieten wir auch direkt in unserem Servicecenter in Lehrte Termine zur Ernährungsberatung an.
Im Normalfall rechnet der Leistungserbringer die entstehenden Kosten direkt mit uns ab.
Um eine Kostenübernahme prüfen zu können, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
Sie können im Rahmen der Prävention an sogenannten Ernährungskursen teilnehmen, welche wir unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.