BKK exklusiv

Ernährungsberatung

Benötigen Sie eine Ernährungsberatung?

Wir wollen Sie bestmöglich unterstützen, wenn bei Ihnen eine Erkrankung festgestellt wird, die eine Ernährungsumstellung nach sich zieht.

Im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation haben wir die Möglichkeit die Kosten für eine Ernährungsberatung zu übernehmen.

Wann beteiligt sich die BKK exklusiv an den Kosten?

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Ernährungsberatung seitens der BKK exklusiv ist eine vertragsärztliche Bescheinigung / Verordnung sowie das Vorliegen einer Erkrankung, die eine Ernährungsberatung notwendig macht. Solche Erkrankungen können zum Beispiel sein:

  • Adipositas (BMI > 30)
  • Diabetes
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Hypertonie
  • Und viele mehr

Die ärztliche Bescheinigung muss Angaben über die Erkrankung und über die Motivation der Patienten zur Durchführung der Ernährungsberatung beinhalten.

Zusätzlich muss der Leistungserbringer eine Ernährungsberaterin / ein Ernährungsberater mit einem sogenannten ökotrophologischen Abschluss sein. Wir sind Ihnen gern bei der Suche nach einem qualifizierten Leistungserbringer behilflich. Wenden Sie sich dazu einfach an unsere Kundenberater/-innen aus dem Versorgungsmanagement. Regelmäßig bieten wir auch direkt in unserem Servicecenter in Lehrte Termine zur Ernährungsberatung an.

Im Normalfall rechnet der Leistungserbringer die entstehenden Kosten direkt mit uns ab.

Welche Unterlagen müssen Sie bei uns einreichen?

Um eine Kostenübernahme prüfen zu können, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • Ärztliche Bescheinigung / Verordnung
  • Kostenvoranschlag des Leistungserbringers

Gibt es weitere Möglichkeiten der Kostenbeteiligung seitens der BKK exklusiv?

Sie können im Rahmen der Prävention an sogenannten Ernährungskursen teilnehmen, welche wir unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.