Verlorene Verordnungen und unnötige Apothekengänge vermeiden: Das sind die Ziele des elektronischen Rezepts (E-Rezept). Seit 1. September 2022 sind alle Apotheken in Deutschland dazu verpflichtet, E-Rezepte einzulösen. Bei den ärztlichen Praxen, die E-Rezepte ausstellen, gibt es noch starke regionale Unterschiede. Das E-Rezept der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, kurz Gematik ersetzt das bislang verwendete „rosa Kassenrezept“ für alle Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln.
Das E-Rezept wird von Ihrem Arzt erstellt.
Das Rezept enthält einen Barcode mit den erforderlichen Informationen. Im Anschluss wird es im Gesundheitsnetz sicher und verschlüsselt gespeichert. Als Patient haben Sie Zugriff auf das Rezept über die E-Rezept-App. Sie können aber auch einen Ausdruck mit einem speziellen Barcode von Ihrem Arzt erhalten.
Das E-Rezept wird einer Apotheke zugewiesen.
Sind Sie in der E-Rezept-App angemeldet, haben Sie die Möglichkeit den Rezept-Code elektronisch einer Vorort- oder einer Versand-Apotheke Ihrer Wahl zuzuweisen. Die Apotheke kann so direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?
Hierüber können Sie selbst entscheiden, wie Sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben drei Optionen: mit der E-Rezept-App, mit einem Papierausdruck oder seit dem 1. Juli 2023 mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Die Apotheke löst das Rezept ein.
Möchten Sie das Rezept direkt in einer Vorort-Apotheke einlösen, reicht es aus, den Rezept-Code entweder auf dem Ausdruck oder dem Smartphone dort vorzuzeigen. Die Apotheke scannt den Code und gibt Ihnen das gewünschte Medikament aus. Seit dem 1. Juli 2023 können Sie zudem Ihr Medikament mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke vor Ort abholen. E-Rezepte können Sie durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ein Lesegerät in der Apotheke einlösen. Hierzu ist keine PIN erforderlich.
Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Abholberechtigung für die verordneten Medikamente. Rezeptinformationen sind nicht auf der eGK gespeichert.
Solange das E-Rezept nicht flächendeckend bundesweit eingeführt ist, wird Ihnen noch das bekannte rosafarbene (Kassen-) Rezept ausgestellt.
Im folgenden Link der Gematik GmbH wird Ihnen über die Plattform youtube.com ein entsprechende Erklär-Video angezeigt.
Link: https://www.youtube.com/watch?v=Wx8KrtsZRLo
Via Smartphone können Versicherte das verschriebene Medikament jederzeit und von überall bei der gewünschten Apotheke (egal ob Online oder Vor-Ort) einlösen und im Idealfall sofort abholen oder dafür einen Botendienst anfragen. Lästige Zettelwirtschaft und der Weg zu verschiedenen Apotheken oder doppelte Wege zum Bestellen und Abholen gehören damit der Vergangenheit an. Das Fachpersonal der Apotheke weiß durch die digitale Einlösung schon frühzeitig Bescheid und hat das richtige Medikament gleich zur Hand oder kann es rechtzeitig vorbestellen. Verwandte oder Freunde können bevollmächtigt werden, das Rezept einzulösen und die Medikamente abzuholen.
Für einen vollen Funktionsumfang der E-Rezept-App benötigen Sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion und einen dazugehörigen PIN. Eines dieser beiden muss Ihnen zwingend sicher zugestellt sein, so dass ein missbräuchlicher Zugriff auf besonders schützenwerte Sozialdaten ausgeschlossen ist. Mehr dazu können Sie hier lesen https://bkkexklusiv.de/ePA/eGK_PIN.
Kann ich auch weiterhin das „rosa Rezept“ bekommen?
Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 „rosa Rezept“ weiterhin verwendet. Dies gilt jedoch nur in einzelnen Fällen.
Woran erkenne ich, ob ich die neueste Generation der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) habe?
Auf der Vorderseite der Gesundheitskarte sehen sie die Deutschlandfarben an der rechten oberen Ecke. Wenn darunter eine sechsstellige Nummer steht, die sogenannte CAN, haben sie die neueste Generation. Alternativ ist auf vielen Gesundheitskarten auch ein Empfangs-Symbol zu sehen. Wenn sie dieses sehen, haben sie auch die neueste Generation.
Wo kann ich die neue Gesundheitskarte bestellen?
Die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) werden von der BKK exklusiv ausgegeben. Informationen dazu finden Sie hier. Sie können diese aber auch ganz einfach bestellen, indem Sie ein neues Lichtbild zusenden (einen entsprechenden Lichtbildbogen senden wir Ihnen gern zu) oder direkt hochladen: https://bkkexklusiv.de/lichtbildservice.
Wie erhalte ich eine PIN?
Um die PIN zu Ihrer Gesundheitskarte zu erhalten, müssen Sie ein sicheres Identifikationsverfahren durchlaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Einführung des E-Rezepts, zur E-Rezept App und Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.