Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 endgültig durch das E-Rezept abgelöst. Sie erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nun ausschließlich per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.
Sind Sie in der E-Rezept-App angemeldet, haben Sie die Möglichkeit den Rezept-Code elektronisch einer Vorort- oder einer Versand-Apotheke Ihrer Wahl zuzuweisen. Die Apotheke kann so direkt die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft geben, wann das gewünschte Medikament zur Abholung oder zum Versand zur Verfügung steht.
Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?
Hierüber können Sie selbst entscheiden, wie Sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben drei Optionen:
Möchten Sie das Rezept direkt in einer Vorort-Apotheke einlösen, reicht es aus, den Rezept-Code entweder auf dem Ausdruck oder dem Smartphone dort vorzuzeigen. Die Apotheke scannt den Code und gibt Ihnen das verordnete Medikament aus. Zudem können Sie Ihr Medikament mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke vor Ort abholen. E-Rezepte können Sie durch das Einstecken der eGK in ein Lesegerät in der Apotheke einlösen. Hierzu ist keine PIN erforderlich.
Via Smartphone können Versicherte das verschriebene Medikament jederzeit und von überall bei der gewünschten Apotheke (egal ob Online oder Vor-Ort) einlösen und im Idealfall sofort abholen oder dafür einen Botendienst anfragen. Für einen vollen Funktionsumfang der E-Rezept-App benötigen Sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktion* und einen dazugehörigen PIN.
Eines dieser beiden muss Ihnen zwingend sicher zugestellt worden sein, so dass ein missbräuchlicher Zugriff auf besonders schützenwerte Sozialdaten ausgeschlossen ist. Mehr dazu können Sie hier lesen https://bkkexklusiv.de/ePA/eGK_PIN.
Woran erkenne ich, ob ich die neueste Generation der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) habe?
Auf der Vorderseite der Gesundheitskarte sehen sie die Deutschlandfarben an der rechten oberen Ecke. Wenn darunter eine sechsstellige Nummer steht, die sogenannte CAN, haben sie die neueste Generation. Alternativ ist auf vielen Gesundheitskarten auch ein Empfangs-Symbol zu sehen. Wenn sie dieses sehen, haben sie auch die neueste Generation.
Wo kann ich die neue Gesundheitskarte bestellen?
Die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) werden von der BKK exklusiv ausgegeben. Informationen dazu finden Sie hier. Sie können diese aber auch ganz einfach bestellen, indem Sie ein neues Lichtbild zusenden (einen entsprechenden Lichtbildbogen senden wir Ihnen gern zu) oder direkt hochladen: https://bkkexklusiv.de/lichtbildservice.
Wie erhalte ich eine PIN?
Um die PIN zu Ihrer Gesundheitskarte zu erhalten, müssen Sie ein sicheres Identifikationsverfahren durchlaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mehr Informationen zur Einführung des E-Rezepts, zur E-Rezept App und Antworten auf weitere Fragen finden Sie hier:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de.
Als Ersatzverfahren für apothekenpflichtige Arzneimittel und für sonstige Verordnungszwecke wird das Muster 16 („rosa Rezept“) weiterhin verwendet. Dies gilt jedoch nur in einzelnen Fällen. Wer möchte, kann sich das Rezept in der Arztpraxis jedoch wie gewohnt ausdrucken lassen. Der Papierausdruck ist dann allerdings nicht mehr rosafarben wie früher, aber er enthält alle wichtigen Informationen zur Verordnung und einen Rezeptcode. Aufgrund der digitalen Unterzeichnung ist der Ausdruck auch ohne händische Unterschrift gültig. Das Fachpersonal in der Apotheke scannt den Rezeptcode ab und Sie können dann Ihre Medikamente mitnehmen oder bestellen.
Muster für den Papierausdruck:
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de