Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) handelt es sich um sogenannte Gesundheits-Apps, also um „digitale Helfer“ für Patientinnen und Patienten, die von den Ärzten verordnet werden können. Hiermit eröffnen sich vielfältige neue Möglichkeiten, um Sie bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen.
Der medizinische Zweck wird wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht. Die DiGA unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. Die DiGA wird vom Patienten oder von Leistungserbringer und Patient gemeinsam genutzt.
Nicht jede Gesundheits-App ist auch eine digitale Gesundheitsanwendung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Prüfung und Zertifizierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine Auflistung der aktuellen DiGAs finden Sie unter (https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis).
Wenn bei Ihnen die Kriterien laut DiGA-Verzeichnis erfüllt sind (z.B. Alter, Diagnose), kann Ihr/e Arzt / Ärztin die DiGA über ein Rezept (sogenanntes Muster 16) verordnen. Bitte reichen Sie die Verordnung anschließend zur Prüfung einer Kostenübernahme direkt bei uns ein –per E-Mail an info@bkkexkluisv.de oder per Post. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Freischaltcode per Post, mit dem Sie die digitale Gesundheitsanwendung für den vorgesehenen Zeitraum nutzen können.
Im Verzeichnis erstattungsfähiger Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden für Ärzte, Psychotherapeuten und Nutzer wesentliche Informationen zusammenfassend dargestellt. Dies sorgt für eine umfangreiche Transparenz. Die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in dieses Verzeichnis aufgenommenen Gesundheits-Apps wurden eingehend sicherheitstechnisch, datenschutzrechtlich sowie von ihrer Versorgungskonzeption her geprüft und bewertet.
Sobald Ihnen ihr Arzt oder Psychotherapeut eine entsprechende Gesundheits-App (die im DiGA-Verzeichnis gelistet ist) auf einem Kassenrezept verordnet hat oder Sie eine schriftliche ärztliche Indikationsbestätigung erhalten haben, senden Sie diese uns bitte zu. Werden die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, senden wir ihnen einen Freischalt-Code zu, so dass der App-Anbieter die entsprechenden Nutzungsgebühren direkt mit der BKK exklusiv abrechnen kann. Sie können sich dann die App aus einem „App-Store“ herunterladen. Danach müssen sie sich lediglich noch anmelden und den von uns übersandten Freischalt-Code eingeben und fertig. Sie können dann die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) für bis zu 90 Tage nutzen.