BKK exklusiv

Die „App auf Rezept“
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) handelt es sich um sogenannte Gesundheits-Apps, also um „digitale Helfer“ für Patientinnen und Patienten, die von den Ärzten verordnet werden können. Hiermit eröffnen sich vielfältige neue Möglichkeiten, um Sie bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen.

Hauptfunktion der DiGA

Der medizinische Zweck wird wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht. Die DiGA unterstützt die Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen. Die DiGA wird vom Patienten oder von Leistungserbringer und Patient gemeinsam genutzt.

Voraussetzungen

Nicht jede Gesundheits-App ist auch eine digitale Gesundheitsanwendung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Prüfung und Zertifizierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Eine Auflistung der aktuellen DiGAs finden Sie unter (https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis).

Wenn bei Ihnen die Kriterien laut DiGA-Verzeichnis erfüllt sind (zum Beispiel Alter, Diagnose), kann Ihr/e Arzt / Ärztin die DiGA auf einem Rezept (sogenanntes Muster 16) verordnen. Alternativ besteht für Sie hier auch die Möglichkeit, die Kostenübernahme einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) formlos bei unserer Krankenkasse zu beantragen. Hierzu müssten jedoch von Ihnen auch ärztliche / medizinische Unterlagen mit eingereicht werden aus denen die entsprechende Indikation hervorgeht. Bitte reichen Sie die Verordnung, bzw. Ihren Antrag zur Prüfung einer Kostenübernahme direkt bei uns ein; gern auch per E-Mail unter info@bkkexklusiv.de oder per Post. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von uns einen Freischaltcode per Post, mit dem Sie die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) für den vorgesehenen Zeitraum nutzen können.

Verzeichnis der DiGA

Im Verzeichnis erstattungsfähiger Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden für Ärzte, Psychotherapeuten und Nutzer wesentliche Informationen zusammenfassend dargestellt. Dies sorgt für eine umfangreiche Transparenz. Die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in dieses Verzeichnis aufgenommenen Gesundheits-Apps wurden eingehend sicherheitstechnisch, datenschutzrechtlich sowie von ihrer Versorgungskonzeption her geprüft und bewertet.

DiGA erhalten

Sobald Ihnen ihr Arzt oder Psychotherapeut eine entsprechende Gesundheits-App (die im DiGA-Verzeichnis gelistet ist) auf einem Kassenrezept verordnet hat oder Sie eine schriftliche ärztliche Indikationsbestätigung erhalten haben, senden Sie diese uns bitte zu. Werden die zuvor beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, senden wir ihnen einen Freischalt-Code zu, so dass der App-Anbieter die entsprechenden Nutzungsgebühren direkt mit der BKK exklusiv abrechnen kann. Sie können sich dann die App aus einem „App-Store“ herunterladen. Danach müssen sie sich lediglich noch anmelden und den von uns übersandten Freischalt-Code eingeben und fertig. Sie können dann die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) für bis zu 90 Tage nutzen.

Weitere Informationen für DIGA Nutzende

Unter diga.bfarm.de/de/diga-nutzende finden Sie weitere Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gern.